Geld ist zu früh eingezogen worden
ch. Am 1. Oktober hat die Gemeinde Sissach ihre neue Parkraumbewirtschaftung mitsamt neuer Gebührenordnung eingeführt und seither Parkgebühren eingezogen und im November auch Bussen verteilt. Dies jedoch ohne ...
Geld ist zu früh eingezogen worden
ch. Am 1. Oktober hat die Gemeinde Sissach ihre neue Parkraumbewirtschaftung mitsamt neuer Gebührenordnung eingeführt und seither Parkgebühren eingezogen und im November auch Bussen verteilt. Dies jedoch ohne rechtliche Grundlage. Die notwendige verkehrspolizeiliche Anordnung ist erst seit dem 21. Oktober amtlich (siehe «Volksstimme» vom 13. Januar).
In einer am Montag auf der Website der Gemeinde Sissach publizierten Mitteilung bittet der Gemeinderat für den Fehler um Entschuldigung und kündigt Wiedergutmachung an. Diese betrifft die Inhaber von Parkbewilligungen mit Gültigkeit vor dem 20. Dezember 2025 sowie Personen, die auf einem neu gebührenpflichtigen Parkplatz (Tannenbrunn, Kunsteisbahn, Spielplatz Allmend, Schrebergärten Grienmatt) gebüsst wurden.
Inhaber von Parkbewilligungen für den entsprechenden Zeitraummüssen nicht von sich aus aktiv werden, sondern werden von der Gemeinde kontaktiert, wie es in der Mitteilung heisst: Standardmässig werde die Bewilligung um den zu früh bezahlten Zeitraum verlängert. Wer dies nicht wolle, könne eine Rückerstattung verlangen. Parkbussen auf Gemeindestrassen sowie Parkplätzen ohne verkehrspolizeiliche Anordnung werden von der Gemeinde zurückgenommen und erstattet. Hier jedoch müssen die Gebüssten die Initiative ergreifen und die Gemeindeverwaltung per E-Mail kontaktieren (parking@sissach.ch). Die Meldungen würden bis Anfang März gesammelt, geprüft und die Bussen bei Anspruch rückerstattet, sagt Gemeinderat Stephan Marti auf Anfrage.
Keine Rückzahlung der Parkgebühr erhält, wer fürs Parkieren die Parkuhr (mit Angabe der des Kennzeichens) gefüttert oder via App bezahlt haben. Laut Marti besteht auf diese Daten kein Zugriff mehr, sie seien verfallen – aus Datenschutzgründen.