Grundstück mit altem Gebäude soll an den Meistbietenden gehen
Das Grundstück des ehemaligen Schützenhauses in Arisdorf soll verkauft werden. Die Gemeindeversammlung hat den Gemeinderat beauftragt, das Land im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung an den ...
Grundstück mit altem Gebäude soll an den Meistbietenden gehen
Das Grundstück des ehemaligen Schützenhauses in Arisdorf soll verkauft werden. Die Gemeindeversammlung hat den Gemeinderat beauftragt, das Land im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung an den Meistbietenden zu verkaufen.
Willi Wenger
Das Grundstück mit dem 1913 erbauten ehemaligen Schützenhaus in Arisdorf, das der Gemeinde gehört, wird an den Meistbietenden verkauft. Die Gemeindeversammlung hat dies unlängst beschlossen und den Gemeinderat ermächtigt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Der Verkauf erfolgt, weil weder das Grundstück noch das Gebäude für «Gemeinde-Zwecke» benötigt werden. Eine Veräusserung, so der Gemeinderat, erscheine daher unumgänglich, zumal dadurch künftig anfallende Sanierungs- und Unterhaltskosten vermieden werden können.
Wann genau der Verkauf der Liegenschaft erfolgt, steht noch nicht fest. «Wir werden das Vorgehen an einer der nächsten Sitzungen festlegen», sagt Gemeindepräsident Markus Miescher. Er ergänzt, dass die Behörde Neuland betrete, da Landverkäufe nicht zur Kernkompetenz des Gemeinderats gehörten.
Die 291 Quadratmeter grosse Parzelle mit Schützenhaus (54 Quadratmeter) und Gartenanlage (237 Quadratmeter) befindet sich gemäss Zonenplan Siedlung in der Wohnzone W1. Sie soll gemäss dem Willen des Souveräns und des Gemeinderats «zum bestmöglichen Erlös für die Gemeinde» noch in diesem Jahr veräussert werden. Dabei wird für die Festlegung des Mindestpreises der durchschnittliche Grundstückspreis in Arisdorf zur Anwendung kommen. Dieser beträgt gemäss Zahlen des Baselbieter Amts für Daten und Statistik für die Jahre 2022 bis 2024 ungefähr 620 Franken pro Quadratmeter.
Der Verkauf bzw. die Versteigerung wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 erfolgen. Das Interesse an der voll erschlossenen Parzelle ist jedenfalls vorhanden, haben sich doch bereits mehrere Privatpersonen beim Gemeinderat gemeldet, die das Grundstück erwerben möchten. Das ehemalige Schützenhaus darf rückgebaut werden. Auf dem Grundstück darf höchstens eingeschossig gebaut werden.
Die Feldschützen Arisdorf schiessen im Übrigen seit vielen Jahrzehnten in Augst, nachdem der Souverän im Jahr 1990 den Bau einer neuen Schiessanlage ablehnte und gleichzeitig den Einkauf in die Gemeinschaftsanlage Rauschenbächli in Augst beschloss.