Gemeinde setzt dem «Badi-Bach» ein Ende
12.09.2025 RothenfluhGewässerschutz wichtiger als Dorftradition
ch. Die Ergolz beim Mühleweg in Rothenfluh wird in Zukunft nicht mehr zum Baden und Schwimmen aufgestaut werden können. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Stau-Bretter sowie die Stahlseile, die dazu dienen, die ...
Gewässerschutz wichtiger als Dorftradition
ch. Die Ergolz beim Mühleweg in Rothenfluh wird in Zukunft nicht mehr zum Baden und Schwimmen aufgestaut werden können. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Stau-Bretter sowie die Stahlseile, die dazu dienen, die Bretter abzusenken, zu entfernen, wie Gemeindepräsident Patrick Vögtlin auf Anfrage der «Volksstimme» sagt.
Während mehr als 100 Jahren wurde in Rothenfluh das Baden in der gestauten Ergolz gepflegt. Infrage gestellt wurde diese Tradition, nachdem eine private Bach-Anstösserin im vergangenen Juni die Gemeinde und den Kanton auf die Situation hingewiesen hatte. Sie befürchtete, das Ufer könne durch das Aufstauen erodieren und das Bachbord müsste auf ihre Kosten saniert werden. Die Behörden stellten daraufhin fest, dass das Stauen des Gewässers zu Badezwecken dem Wasserbaugesetz widerspricht. Zudem bedeute es für die Tiere im Gewässer unterhalb des Stauwehrs zusätzlichen Stress (die «Volksstimme» berichtete).
Gemeindepräsident Vögtlin begründet den Entscheid mit den Rückmeldungen aus der Bevölkerung und des Kantons zum Stauen des Bachs sowie den Äusserungen an einem Informationsanlass am 25. August. Zwar hätten sich einzelne Votanten für den «Badi-Bach» ausgesprochen, doch die Mehrheit und mit ihr der Gemeinderat habe bei allem Bedauern Verständnis für den Rückbau, «nachdem der Kanton aufgezeigt hat, dass hier eine klare Zweckentfremdung vorliegt und die rechtlichen Konsequenzen im Fall eines Ereignisses sehr umfangreich sein können».
Erhalten bleiben die Konstruktion des Stauwehrs, die über den Bach führt, sowie die seitlichen Führungsschienen an den Bachmauern: «Zum einen wollen wir als Gemeinde nicht an einer Bachmauer Arbeiten vornehmen, die uns nicht gehört, und dann für eventuelle Schäden aufkommen», erklärt dazu Vögtlin. Der andere Aspekt sei kulturhistorischer Natur: Man solle weiterhin sehen, dass hier eine Möglichkeit bestanden hat, um für diverse Nutzungsmöglichkeiten Wasser stauen zu können – unter anderem für die Feuerwehr zur eventuellen Brandbekämpfung. Eine andere – nun unerwünschte – Nutzungsmöglichkeit war das Baden oder gar Schwimmenlernen.