Die Anpassung der Schutzbautenverordnung auf Bundes- und Kantonsebene hat für Hersberg konkrete Folgen: Laut Anhörung zur überarbeiteten Verordnung des kantonalen Zivilschutzgesetzes verfügt die Gemeinde derzeit über eine Schutzplatzdeckung von rund 67 Prozent – ...
Die Anpassung der Schutzbautenverordnung auf Bundes- und Kantonsebene hat für Hersberg konkrete Folgen: Laut Anhörung zur überarbeiteten Verordnung des kantonalen Zivilschutzgesetzes verfügt die Gemeinde derzeit über eine Schutzplatzdeckung von rund 67 Prozent – deutlich weniger als die angestrebten 110 Prozent. Der Gemeinderat reagiert darauf mit einem Grundsatzentscheid: Mit Inkrafttreten der neuen Regelung, voraussichtlich am 1. Januar 2026, soll bei Neubauten eine Pflicht zum Bau von Schutzräumen eingeführt werden. vs.