Gegenvorschlag zur Solar-Initiative

  05.06.2025 Baselbiet

Landratskommission will Solarpflicht bei Neubauten

sda. Die Umweltschutz- und Energiekommission des Baselbieter Landrats stellt der Solar-Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber. Dieser schreibt Solarenergie bei Neubauten sowie die Mindestflächen dafür vor, wie es am Dienstag im veröffentlichten Kommissionsbericht heisst.

Bei neu errichteten Gebäuden muss gemäss Gegenvorschlag auf der nutzbaren Dach- oder Fassadenfläche eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage erstellt werden. Bei einer Gebäudefläche von 300 Quadratmetern oder weniger haben diese Anlagen eine Fläche von mindestens einem Viertel der nutzbaren Dachfläche aufzuweisen.

Bei grösseren Flächen hat die Solaranlage mindestens die Hälfte der nutzbaren Dachfläche zu beanspruchen. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn eine solche Installation dem Denkmal- und Ortsbildschutz widerspricht, technisch nicht möglich ist oder «mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden» ist, wie es im Gesetzestext heisst.

Die Regierung hatte die Solar-Initiative im Gegensatz zur Kommission ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Das Volksbegehren von SP, Grünen, EVP und GLP sieht eine grundsätzliche Solardachpflicht im Baselbiet vor. Diese soll nicht nur für Neubauten gelten. Bestehende, private Liegenschaften sollen bei grösseren Umbauten auf Solarenergie nachrüsten.


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