Eine Bezahlkarte für Asylsuchende soll im Kanton vorerst nicht eingeführt werden. Der Regierungsrat beurteilt das Instrument zwar als grundsätzlich legitim, hält es jedoch aus rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Gründen für ungeeignet. Die Karte ...
Eine Bezahlkarte für Asylsuchende soll im Kanton vorerst nicht eingeführt werden. Der Regierungsrat beurteilt das Instrument zwar als grundsätzlich legitim, hält es jedoch aus rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Gründen für ungeeignet. Die Karte würde Bargeldbezüge durch Asylbewerber einschränken und Zahlungen auf bestimmte Zwecke oder Gebiete begrenzen. Einschränkungen beim Bargeldbezug könnten laut Regierung allerdings Grundrechte tangieren, zudem erschwere die dezentrale Struktur des Asylwesens eine Umsetzung. Auch der erwartete Nutzen steht gemäss Regierung in keinem Verhältnis zu den Kosten. Die landrätliche Finanzkommission schliesst sich dieser Einschätzung nun an und empfiehlt dem Parlament mit 13 zu 0 Stimmen, das Postulat abzuschreiben, wie sie in ihrem Bericht schreibt. Bemerkenswert: Kommissionspräsident Florian Spiegel (SVP) ist der Ehemann von Landrätin Nicole Spiegel-Roth (ebenfalls SVP), welche die Prüfung der Einführung einer Bezahlkarte eingereicht hatte. vs.