Gefängnis bleibt länger in Betrieb als geplant
13.10.2026 BaselbietKanton braucht die Plätze bis Ende 2028 – definitiver Schliessungstermin bleibt offen
Das Gefängnis in Sissach soll ein Jahr länger in Betrieb bleiben als geplant. Wann es tatsächlich schliesst, ist ungewiss. Denn die geplante Auslagerung von Haftplätzen ...
Kanton braucht die Plätze bis Ende 2028 – definitiver Schliessungstermin bleibt offen
Das Gefängnis in Sissach soll ein Jahr länger in Betrieb bleiben als geplant. Wann es tatsächlich schliesst, ist ungewiss. Denn die geplante Auslagerung von Haftplätzen nach Bern und Nidwalden hängt von Neubauten ab, deren Fertigstellung unklar ist.
Christian Horisberger
Die Baselbieter Regierung geht davon aus, dass das 2024 reaktivierte Gefängnis in Sissach bis Ende 2028 benötigt wird. Dies geht aus dem neuen Aufgaben- und Finanzplan hervor. Im letztjährigen Finanzplan war der Betrieb lediglich bis Ende 2027 vorgesehen. Ein definitiver Schliessungstermin sei aber nicht absehbar, erklärt das Amt für Justizvollzug auf Anfrage. Ausschlaggebend seien die Entwicklung der Gefangenenzahlen, der Haftplatzbedarf und die verfügbaren Kapazitäten. Eigentlich sollen die Gefängnisse in Sissach und Arlesheim mittelfristig durch Haftplätze in anderen Kantonen ersetzt werden. Dazu hat der Kanton Baselland mit Bern und Nidwalden Absichtserklärungen unterzeichnet, die eine Einmietung in dort geplanten Gefängnisneubauten vorsehen. Wann diese fertiggestellt werden, ist laut Amt für Justizvollzug aber offen. Verbindliche Vereinbarungen bestünden noch nicht.
Der Kanton Baselland müsse deshalb auch für den Fall planen, dass sich die Neubauten verzögern oder die vorgesehenen Einmietungen nicht zustande kommen. Die Auslagerung bleibe das Ziel, doch bis dahin müssen genügend eigene Haftplätze zur Verfügung stehen.
Die kantonalen Gefängnisse, ausgelegt auf Haftdauern von bis zu zwölf Monaten, sind stark ausgelastet. Am 12. Oktober dieses Jahres betrug die Belegung in der Untersuchungs- und Sicherheitshaft 92 Prozent, im Normalvollzug sogar 104 Prozent. Der schweizweite Haftplatzmangel erschwere zudem Verlegungen in andere Kantone.
Auch Gefängniscontainer denkbar
Angesichts der unsicheren Auslagerung prüft der Kanton weitere Möglichkeiten zur Schaffung von Haftplätzen. Dazu gehören die Umnutzung, der Umbau oder die Erweiterung bestehender Räume sowie temporäre Lösungen wie Gefängniscontainer. Diese Optionen stünden nicht im Widerspruch zur geplanten Schliessung der kleinen Gefängnisse, betont das Amt. Vielmehr müsse der Kanton auch dann handlungsfähig bleiben, wenn die Neubauten in Bern und Nidwalden später als erwartet fertiggestellt würden oder die Einmietung nicht wie vorgesehen möglich sei.
Zusätzlicher Handlungsbedarf besteht bei der Untersuchungshaft.
Empfehlungen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug lassen sich laut Regierung mit der bestehenden Infrastruktur und den vorhandenen Ressourcen allein nicht umsetzen. Deshalb strebt das Baselbiet eine Zusammenarbeit mit Basel-Stadt an. Sollte diese nicht zustande kommen, kämen Umbauten oder Gefängniscontainer als mögliche Lösungen infrage. Ob solche Massnahmen auch am Standort Sissach geprüft werden, beantwortet das Amt nicht konkret. Damit bleibt neben dem Schliessungstermin auch offen, ob das Gefängnis noch baulich verändert werden könnte.
Sissach 2024 reaktiviert
Das Gefängnis Sissach war im Februar 2020 geschlossen und im Herbst 2024 wegen des steigenden Haftplatzbedarfs mit 16 Plätzen wiedereröffnet worden. Dafür wurden unter anderem 11,4 zusätzliche Stellen geschaffen. Die Reaktivierung war als Übergangslösung gedacht: Die Regierung hält die Gefängnisse Sissach und Arlesheim für zu klein für einen effizienten Betrieb. Zudem entsprächen die Anlagen nicht in allen Bereichen den heutigen Anforderungen.
Für Schlagzeilen sorgte das Gefängnis in Sissach im August vergangenen Jahres. Sieben Insassen weigerten sich, in ihre Zellen zurückzukehren. Gefangene zündeten WC-Papier an, Polizei und Feuerwehr rückten aus. Im Nachgang wurden auch mangelnde Arbeitsmöglichkeiten für die Häftlinge thematisiert. Das Amt für Justizvollzug erklärt auf Anfrage, die Haftbedingungen seien seither nicht angepasst worden. Auslöser des Vorfalls sei vielmehr ein negativer Entscheid über einen Wunsch eines Insassen gewesen. Die Behörde sieht die Revolte deshalb nicht als Folge veränderter oder verschärfter Haftbedingungen.
