Gebühr ist rechtswidrig
08.12.2023 ThürnenRegierungsrat rügt die Gemeinde wegen Grüngutentsorgung
Die Thürner Gemeindeversammlung muss nächste Woche über ein neues Gebührensystem für das Entsorgen von Grüngut befinden. Dies, weil der Regierungsrat die geltende Pauschalgebühr als ...
Regierungsrat rügt die Gemeinde wegen Grüngutentsorgung
Die Thürner Gemeindeversammlung muss nächste Woche über ein neues Gebührensystem für das Entsorgen von Grüngut befinden. Dies, weil der Regierungsrat die geltende Pauschalgebühr als unzulässig einstufte. Sie widerspreche dem Verursacherprinzip.
Janis Erne
Thürnen muss bei der Grüngutentsorgung über die Bücher. Dies, weil der Regierungsrat das Gebührensystem der Gemeinde als rechtswidrig eingestuft hat. «Es verstösst unter anderem gegen das Verursacherprinzip», sagt Regierungssprecher Nic Kaufmann auf Anfrage.
Das Problem: Die Thürner Gebühr ist eine reine Fixgebühr, und nicht mengenabhängig ausgestaltet. Alle Einwohner müssen sie entrichten – auch jene, die gar keinen Garten haben und somit weder Rasenschnitt noch Astmaterial entsorgen. Zudem fällt nicht ins Gewicht, wie viel Grüngut jemand tatsächlich entsorgt: Jeder Haushalt muss jährlich eine Gebühr von 30 Franken zahlen; hinzu kommen 20 Rappen pro Quadratmeter Grünfläche, die ein Grundstück aufweist.
Vor einem Jahr hat die Gemeinde die Gebühren erstmals basierend auf diesen Eckwerten erhoben. Kurz nachdem die Rechnungen verschickt worden waren, meldeten sich zwei Einwohner und reichten Beschwerden beim Gemeinderat ein, welche dieser aber abwies. Einer der beiden – ein Mann mit einem grösseren Grundstück und stattlicher Grünfläche – gelangte an die nächste Instanz, den Regierungsrat. Dieser gab ihm bekanntlich recht; das Gebührensystem muss angepasst werden.
Hierfür ist nun die Budget-Gemeindeversammlung zuständig, die sich nächsten Mittwoch trifft. Ihr wird vom Gemeinderat ein Systemwechsel vorgeschlagen. Künftig soll ein Entsorgungsunternehmen von Haus zu Haus fahren und das Grüngut einsammeln. Die Einwohner müssten ihr Material dann nicht mehr zur zentralen Sammelstelle beim Schulhaus bringen.
Bereits der zweite Anlauf
Das Kilogramm Grüngut, das dem Entsorger übergeben wird, soll laut Vorschlag des Gemeinderats 60 Rappen kosten. Gewogen wird direkt im Lastwagen, verrechnet wird via Chip in der Grünguttonne. Die Rechnungsstellung soll direkt über das Entsorgungsunternehmen laufen. Zusätzlich sollen Vignetten verkauft werden, mit denen gebündelte Äste frankiert werden können. Ein Bündel Vignetten à 10 Stück würde 18 Franken kosten.
Genau dieses Sammel-Wiegesystem mit Mikrochips wollte der Gemeinderat bereits vor anderthalb Jahren einführen. Damals scheiterte er jedoch an der Gemeindeversammlung. Denn diese folgte einem Antrag von alt Gemeindepräsident Robert Schneeberger, der eine Pauschale für alle Einwohner gefordert hatte. Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, war diese Idee aber für die Tonne …
Loch in der Kasse
je. Die Rüge des Regierungsrats führt dazu, dass der Gemeinderat die für das vergangene Jahr erhobenen Grüngutgebühren den Einwohnern zurückzahlen muss. Zudem hat der Gemeinderat entschieden, von den Einwohnern dieses Jahr kein Geld für die Grüngutentsorgung zu verlangen, weil die rechtliche Grundlage anfechtbar ist, wie sich gezeigt hat. Das hat zur Folge, dass 2022 und 2023 in der «Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung» die Einnahmen fehlen, was ein Loch in diese Kasse reisst. Das Minus muss innert vier Jahren getilgt werden, wobei keine Quersubventionierung erlaubt ist, wie Gemeindepräsident Alfred Hofer auf Anfrage sagt: «Der Fehlbetrag darf nur mit Einnahmen aus den Gebühren für die Grüngutabfuhr abgetragen werden.» Mit einem Kilopreis von 60 Rappen sollte dies gelingen.