Gasversorgung wird erneuert
06.03.2025 LausenIWB modernisieren Leitungen in zwei Strassen
In der Furlenstrasse sowie in der Bächlistrasse in Lausen verlegen und sanieren die Industriellen Werke Basel sowohl Gas-Versorgungsleitungen als auch Gas-Hausanschlüsse. Ein Ausstieg aus der Energieversorgung mit Gas bleibt dennoch ...
IWB modernisieren Leitungen in zwei Strassen
In der Furlenstrasse sowie in der Bächlistrasse in Lausen verlegen und sanieren die Industriellen Werke Basel sowohl Gas-Versorgungsleitungen als auch Gas-Hausanschlüsse. Ein Ausstieg aus der Energieversorgung mit Gas bleibt dennoch das Ziel.
Willi Wenger
Die Industriellen Werke Basel (IWB) bauen in Lausen Gas-Leitungen über eine Länge von rund 600 Metern. Ausgeführt werden die Arbeiten in der Furlenstrasse (zwischen Widliackerstrasse und Buswendeplatz) sowie in der Bächlistrasse. IWB-Sprecherin Jasmin Gianferrari sagt auf Anfrage, dass zudem sieben Gas-Hausanschlüsse erneuert werden.
Die Leitungen werden in einem modernen Verfahren, im sogenannten Relining-Verfahren, ersetzt. Gianferrari: «Eine neue, im Durchmesser kleinere Leitung wird in die bestehende Leitung eingezogen.» Das sei ein übliches Verfahren beim Ersatz von Gas- und Wasserleitungen und ermögliche ein rasches und kostengünstiges Bauen. In den Abschnitten, in denen «Relining» nicht möglich ist, bauen die IWB im offenen Graben.
Lausen ja, Basel-Stadt nein
Dass in Lausen weiterhin auf Gas gesetzt und in der Stadt Basel ab dem kommenden Jahr dieses schrittweise abgestellt wird, ist gemäss Gianferrari kein Widerspruch. Dies sei mit den gesetzlichen Grundlagen erklärbar. «Die IWB haben im Kanton Basel-Stadt ein Generationenprojekt angepackt: die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Wir helfen unseren Kunden, die Auflagen zu erfüllen und auf fossile Energieträger zu verzichten.»
Die Mediensprecherin sagt weiter, dass die IWB ein Gesamtsystem mit klimafreundlicher Fernwärme, Wärmeverbünden und dezentralen, erneuerbaren Energiequellen bauen. Die IWB setzen damit den politischen Auftrag des Grossen Rats, des Regierungsrats und der Stimmbürger um, also «Netto Null» bis 2037.
Diese gesetzliche Vorgabe zur Beendigung der Gasversorgung zur Wärmeerzeugung bis 2037 gelte im Kanton Baselland nicht. Dort, auch in Lausen beziehungsweise wo Erdgas nachgefragt wird und regulatorisch nichts dagegenspricht, bleibe IWB deshalb eine verlässliche Partnerin. «Die IWB sehen es aber auch als ihre Aufgabe an, für die Gemeinden einen geordneten Ausstieg aus der Wärmeversorgung mit Erdgas sicherzustellen, wenn sie dies wünschen oder wenn übergeordnete Gesetze dies fordern.» Darüber sei man, sagen die IWB, bereits mit einigen Gemeinden im Austausch.
Allerdings: Die Konzessionen für die Gasversorgung verpflichten IWB dazu, die Endkunden auch in Lausen mit Gas zu versorgen. Anpassungen bei den vertraglichen Verpflichtungen werde IWB nur in frühzeitiger und enger Abstimmung mit den Gemeinden vornehmen. «Die IWB investieren aktuell im Baselbiet weiter in die verbleibende Infrastruktur, um allen Kundinnen und Kunden eine zuverlässige und sichere Gasversorgung zu gewährleisten», blickt Gianferrari in die «Baselbieter-Gas-Zukunft».
Seitens «Lausen» sagt Gemeindepräsident Peter Aerni, dass die Gasversorgung laut Berichten im Baselbiet noch bis 2050 gewährleistet sei. «Wir haben keine anderen Informationen durch die IWB erhalten und die Zukunft wird zeigen, was politisch noch weiter diskutiert werden wird.» Somit können sich, sagt Aerni weiter, Immobilienbesitzer in dieser Zeitspanne an neuen Systemen und Technologien orientieren.
Verbot von Ölheizungen vor Bundesgericht
Politikerinnen und Politiker der SVP und der FDP haben gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Wie die «bz Basel» berichtet, sind die Beschwerdeführer nicht einverstanden mit dem knappen Entscheid des Kantonsgerichts vom vergangenen Herbst, das im Dekret zum Energiegesetz vorgesehene Verbot neuer Öl- und Gasheizungen gutzuheissen. Der Weiterzug des Urteils erfolgt trotz eines Teilerfolgs der Bürgerlichen vor Kantonsgericht: Dieses hatte die ebenfalls im Dekret vorgesehene Solarpflicht für Neubauten mangels genügender Rechtsgrundlage für nichtig erklärt. Das Stimmvolk stimmte dem neuen Energiegesetz im Sommer 2024 zu, eine Volksabstimmung über das dazugehörige Dekret war nicht möglich. vs.