29 Baselbieter Gemeinden müssen ihre Bauzonen mit einer Auslastung von weniger als 90 Prozent verkleinern. Die Frist dafür läuft bis Mai 2027, wie die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) am Dienstag mitteilte. Gemäss der ersten Revision des eidgenössischen ...
29 Baselbieter Gemeinden müssen ihre Bauzonen mit einer Auslastung von weniger als 90 Prozent verkleinern. Die Frist dafür läuft bis Mai 2027, wie die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) am Dienstag mitteilte. Gemäss der ersten Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG1), die im Kanton umgesetzt wird, soll die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt und haushälterisch mit dem Boden umgegangen werden, wie es hiess. Unter Berufung auf Richtlinien des Bundes seien Bauzonen mit einer Auslastung von weniger als 90 Prozent zu gross und müssten – wo sinnvoll – rückgezont werden, schrieb die BUD. Laut der Medienmitteilung weisen 29 Baselbieter Gemeinden solche zu grossen Bauzonen auf und müssen sie an die erwartete Bevölkerungsentwicklung anpassen. Die Gemeinden seien an einer Informationsveranstaltung am vergangenen Donnerstag informiert worden und müssten nun kommunale Planungszonen für die geeigneten Flächen erlassen. sda.