Flugverbote bleiben die Ausnahme
21.04.2026 BaselbietGemeinden erhalten beschränkte Kompetenz für Drohnen-Erlasse
Luftraumregulierung ist Bundessache – mit einer Teilkompetenz der Kantone. Wollen die Gemeinden mitreden, brauchen sie dafür eine gesetzliche Kompetenz, die sie bisher nicht hatten. Der Landrat soll sie ...
Gemeinden erhalten beschränkte Kompetenz für Drohnen-Erlasse
Luftraumregulierung ist Bundessache – mit einer Teilkompetenz der Kantone. Wollen die Gemeinden mitreden, brauchen sie dafür eine gesetzliche Kompetenz, die sie bisher nicht hatten. Der Landrat soll sie ihnen am Donnerstag verleihen.
Peter Sennhauser
Im Oberbaselbiet sind es Titterten, Bennwil, Oltingen und Anwil; im Unterbaselbiet deutlich grössere Gemeinden wie Oberwil, Reinach oder Allschwil, die mit kommunalen Vorschriften die Benutzung von Drohnen und Modellflugzeugen unter 25 Kilogramm Gewicht begrenzen oder ganz verbieten wollten. Wollten: Zwar zeichnete der Kanton Baselland die Gebiete – im Fall von Titterten oder Bennwil das gesamte Siedlungsgebiet – in seinem «Geoview»-Kartendienst als Drohnenflugverbotszonen ein. Das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) aber verweigerte die Aufnahme in die offizielle, für Pilotierende verbindliche Karte. Denn für die Verbote der Gemeinden existiere keine Rechtsgrundlage.
Darauf kam es im Landrat zu Vorstössen, mit denen die Gemeinden ermächtigt werden sollten. Deshalb hat die Regierung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die nötigen Anpassungen des aus den 1950er-Jahren stammenden Dekrets vorbereitet hat. Sie werden vom Landrat am Donnerstag beraten.
Gesamtverbote nicht akzeptabel
Allerdings zeigte sich dabei rasch, dass sich die Idee von individuellen Flugverboten in einzelnen Gemeinden nicht durchsetzen lässt. Dies deshalb, weil der Luftraum aus praktischen Gründen einheitlich gehandhabt werden muss: Die Luftsäule über privatem Grund kann nicht grundsätzlich dem Eigentum zugerechnet werden, sonst könnten Einfamilienhausbesitzer auch den Überflug von Verkehrsflugzeugen verbieten.
Deswegen haben die Kantone nur beschränkte Befugnisse. Sie können zwar Vorschriften erlassen, sofern diese «der Verminderung der Umweltbelastung und der Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde» dienen. Alle anderen Beschränkungen obliegen dem Bund respektive dem Bazl.
Allerdings verweist die Baselbieter Regierung in ihrer ausführlichen Vorlage zu Fluggeräten unter 25 Kilogramm Gesamtgewicht darauf, dass die noch vor zehn Jahren befürchtete Inflation an Drohnenflügen ausgeblieben sei. Mit der Übernahme der strengen EU-Vorschriften für Drohnenpiloten durch den Bund von 2023 sei zudem den wichtigsten Bedürfnissen Rechnung getragen worden.
Die Regierung macht klar, dass demnach auch für die Gemeinden nur die Kompetenz für Verbote oder Beschränkungen in stark begrenzten Arealen zum Schutz von Menschen oder der Umwelt möglich bleibt. Da in Wildruhezonen oder Naturschutzgebieten ohnehin bereits Flugverbote gelten, bleiben noch Zonen wie Badeanstalten oder stark frequentierte Versammlungsplätze.
Ausnahmen bleiben möglich
Für solche Verbotszonen müssten die Gemeinden nach einem ordentlichen Beschluss entsprechende Kartenausschnitte im passenden digitalen Format an den Kantonalen Geoinformationsdienst übermitteln. Ausserdem müssen sie eine Anlaufstelle für Ausnahmebewilligungen bieten: Diese gibt es sogar für flughafennahe Verbotszonen.
Wünschen wie dem der Gemeinde Bennwil, weiterhin den ganzen Siedlungsbereich zur Verbotszone zu erklären, erteilt der Regierungsrat eine klare Absage. Mehr noch: Die Vorlage macht keinen Hehl daraus, dass zusätzliche Verbote klar begründbar sein und die Ausnahme bleiben müssen. Denn auch die Rechte der Luftraumbenutzer seien zu wahren, schreibt die Regierung.
Dabei müsse zudem mit gleichen Ellen gemessen werden. Verschiedene Kreise hatten in der Vernehmlassung nämlich auch generelle Ausnahmen von kommunalen Flugverboten für Rehkitz- und Forstdienstflüge verlangt. Denn sie seien stark wetterabhängig und könnten deswegen keine Vorlaufzeit von 24 Stunden verkraften.
Das gelte aber auch für alle andern, zunehmend professionellen Drohnenflüge, wie Luftaufnahmen für Immobilienverkauf, Dachreparaturen, Kartografie oder Schutz und Rettung, schreibt die Regierung. Sie plädiert gegen weitere Ausnahmen – abgesehen von «Schutz und Rettung»: Bei Notfällen sollen die zuständigen Organisationen Drohnen aufsteigen lassen dürfen.

