Filmen mit Folgen
22.10.2026 BaselbietWildkameras brauchen Bewilligung
Privatpersonen setzen in der Natur nicht selten Wildkameras oder Fotofallen für die Beobachtung von Tieren ein. Dies geschah jüngst auch in Tenniken. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Brigitt Buser
Früher ...
Wildkameras brauchen Bewilligung
Privatpersonen setzen in der Natur nicht selten Wildkameras oder Fotofallen für die Beobachtung von Tieren ein. Dies geschah jüngst auch in Tenniken. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Brigitt Buser
Früher nur zur Forschung im Einsatz, werden Wildkameras durch fortschreitende Technologie immer preiswerter und daher auch gerne von Privatpersonen in Wald, Feld und Flur eingesetzt. Vergangene Woche kursierten in einer Baselbieter «Facebook»-Gruppe Bilder mit Fotos von Fuchs, Reh, Dachs und Luchs, der von einigen Nutzern vermeintlich sogar als Serval identifiziert wurde. Dass dies nicht stimmt, bestätigt Bruno Derungs, Jagdaufseher aus Tenniken, der die Tiere auch beobachten konnte, auf Anfrage der «Volksstimme»: Im Vergleich zum Luchs sei die in der Savanne Afrikas beheimatete mittelgrosse Katze viel schlanker, habe grosse rundliche Ohren und die Schwanzlänge sei länger. Auf Hinweise, dass es für das Filmen von Tieren in der Natur eine Bewilligung vom Amt für Wald benötigt, wurden die Bilder auf Facebook gelöscht.
Vor einer Woche erschienen sie auch in der «ObZ»: mit Bildnachweis und Bemerkung, in welcher Gemeinde die Aufnahmen gemacht wurden. Über den Nachweis einer Luchsfamilie im Raum Tenniken freut sich der ansässige Natur- und Vogelschutzverein. Da auf dem Bild aber ein Brunnen mit markanter Bepflanzung zu sehen ist, zeigte sich der Verein auch sehr besorgt, vermutet er doch, dass wildtierbegeisterte Fotografen den Ort ausfindig machen könnten. In diesem Fall wäre damit zu rechnen, dass es mit der Ruhe für die Tiere, insbesondere die Luchsfamilie, vorbei ist. Der Verein rät deshalb: Egal, ob Luchs, Reh oder nistende Greifvögel – wer Tiere in der Natur beobachten und fotografieren will, sollte auf ihre Ruhe bedacht sein, also Abstand halten und sich ihnen gegenüber respektvoll verhalten.
Laut Franziska Buonfrate, Vizepräsidentin von Tenniken, begrüsst die Gemeinde grundsätzlich das Interesse an der Natur und versteht auch, dass Beobachtungen geteilt werden möchten. Dies soll jedoch nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde und strikter Einhaltung der Vorgaben geschehen.
Wer einfach wissen will, ob Wolf, Luchs und Co. in der Gegend vorkommen, greift gerne zu Wildkameras. Sie sind unauffällig und lassen sich auch problemlos an einem Baum befestigen. Doch ist dies auch erlaubt?
Mitnichten: Laut kantonaler Wildtier- und Jagdverordnung benötigt es für Kameras im Wald und am Waldrand eine behördliche Bewilligung sowie die Erlaubnis des Eigentümers. Ersteres gilt auch, wenn es sich um den eigenen Wald handelt. Gemäss Datenschutzverordnung ist es dabei strengstens verboten, unbeteiligte Personen im öffentlichen Raum oder auf Wanderwegen zu filmen.
Ausnahmen gibt es für Aufnahmen im Privatgarten. Dafür benötigt es keine Bewilligung der Fachstelle, sofern keine öffentlichen Flächen oder Nachbargrundstücke erfasst werden. Die Linse der Kamera darf also weder aufs Nachbargrundstück noch in die öffentliche Zone wie die Strasse gerichtet sein. Werden illegal Kameras montiert, kann dies zu Klagen, Administrativverfahren oder zu einem Strafverfahren führen.
Die Autorin ist Präsidentin des Natur- und Vogelschutzvereins Tenniken.

