Feuerverbot teilweise aufgehoben
01.09.2026 BaselbietKanton lockert mehrere Trockenheitsmassnahmen
Die Niederschläge der vergangenen Tage bringen etwas Entspannung ins Baselbiet. Seit Freitagmittag darf im Siedlungsgebiet wieder Feuer gemacht werden. Im Wald bleibt die Lage hingegen angespannt.
vs. Wer den ...
Kanton lockert mehrere Trockenheitsmassnahmen
Die Niederschläge der vergangenen Tage bringen etwas Entspannung ins Baselbiet. Seit Freitagmittag darf im Siedlungsgebiet wieder Feuer gemacht werden. Im Wald bleibt die Lage hingegen angespannt.
vs. Wer den Grill anwerfen will, hat wieder etwas mehr Spielraum. Der Kanton Baselland hat am vergangenen Freitagmittag mehrere Massnahmen gelockert, die aufgrund der anhaltenden Trockenheit erlassen worden waren. Das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet ist seither aufgehoben. Im Wald und am Waldrand bleibt Feuer hingegen weiterhin strikt verboten. Dort gilt grundsätzlich ein Mindestabstand von 200 Metern. Das Verbot umfasst auch fest eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie mitgebrachte Holz-, Kohle- und Gasgrills. Die Waldbrandgefahr wird vom Kanton weiterhin als gross eingeschätzt – es gilt Stufe 4 von 5.
Eine wichtige Ausnahme gilt für Siedlungsgebiete: Befinden sich Häuser und Gärten innerhalb des 200-Meter-Abstands zum Wald, darf dort wieder Feuer gemacht und beispielsweise grilliert werden. Der Kanton mahnt dabei weiterhin zur gebotenen Vorsicht.
Weitere Lockerungen betreffen die Gewässer. Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs ist aufgehoben. Damit ist die Birs wieder vollständig von diesen Einschränkungen ausgenommen. An den übrigen Fliessgewässern im Baselbiet gelten die Verbote weiterhin. Ebenfalls ausgenommen ist der Rhein. Aufgehoben wurde zudem das Parkierverbot auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern.
Wald leidet nach wie vor
Andere Einschränkungen bleiben bestehen. So gilt im gesamten Baselbiet weiterhin ein absolutes Feuerwerksverbot. Auch darf aus den Fliessgewässern grundsätzlich kein Wasser entnommen werden. Ausnahmen bilden Birs und Rhein. Himmelslaternen und andere durch offenes Feuer angetriebene Flugkörper bleiben ebenfalls verboten.
Entwarnung gibt es trotz des Regens nicht. Besonders der Wald leidet nach Angaben des Kantons weiterhin stark unter Trockenstress. Dadurch können Äste unvermittelt abbrechen oder Bäume umstürzen.
Wer im Wald unterwegs ist, soll deshalb besonders aufmerksam sein. Absperrungen müssen zwingend beachtet werden. Wann auch das Feuerverbot im Wald aufgehoben werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung der Trockenheit ab.
