Die Gemeinde Sissach hat die Fahrverbote für die Strecke zwischen der Wintersingerhöhe und der Sissacher Fluh klarer geregelt. Bisher galt ab dem Parkplatz Wintersingerhöhe ein Fahrverbot für Gesellschaftswagen ab 3,5 Tonnen sowie ab dem Bunker 250 Meter fluhaufwärts ein ...
Die Gemeinde Sissach hat die Fahrverbote für die Strecke zwischen der Wintersingerhöhe und der Sissacher Fluh klarer geregelt. Bisher galt ab dem Parkplatz Wintersingerhöhe ein Fahrverbot für Gesellschaftswagen ab 3,5 Tonnen sowie ab dem Bunker 250 Meter fluhaufwärts ein allgemeines Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Laut einer kürzlich publizierten verkehrspolizeilichen Anordnung gelten neu ein Verbot für Motorfahrzeuge an Sonn- und Feiertagen sowie ein permanentes Fahrverbot für Gesellschaftswagen, Lastwagen und Anhänger. In beiden Fällen sind landwirtschaftliche Fahrzeuge ausgenommen. Laut Auskunft der Bauabteilung der Gemeinde Sissach seien die seit 1956 und 1982 geltenden Verbote überprüft worden, nachdem ein Verbotsschild abgeschraubt worden ist. Dabei habe sich gezeigt, dass die Regelung lückenhaft sei. So seien beispielsweise früher Camper, Lastwagen und Anhänger vergessen worden. Die Fahrbeschränkungen gelten neu einheitlich ab Parkplatz Wintersingerhöhe. vs.