«Es gibt keine schnellen Lösungen»
04.09.2026 PersönlichDer Kanton will mit 101 Massnahmen die Geschlechter- und Behindertengleichstellung voranbringen. Iris Graf erklärt, was an diesem Aktionsplan neu ist, weshalb darunter auch Prüfaufträge und Sensibilisierung fallen und weshalb der Aktionsplan alleine nicht genügt.
...Der Kanton will mit 101 Massnahmen die Geschlechter- und Behindertengleichstellung voranbringen. Iris Graf erklärt, was an diesem Aktionsplan neu ist, weshalb darunter auch Prüfaufträge und Sensibilisierung fallen und weshalb der Aktionsplan alleine nicht genügt.
Lea Wieser
Frau Graf, das Thema Gleichstellung ist nicht neu. Nun hat der Kanton 101 Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und von Menschen mit Behinderungen lanciert, die bis 2029 umgesetzt werden sollen. Sind tatsächlich alle dieser Massnahmen neu?
Iris Graf: Gleichstellung ist kein Sprint, sondern ein Marathonlauf. Unsere Themen werden daher langfristig bearbeitet. Bezüglich der Gleichstellung der Geschlechter wurden bereits 2016 Massnahmen lanciert. Diese werden im jetzigen Aktionsplan fortgeführt oder weiterentwickelt. Daneben gibt es auch neue Massnahmen. Die «Fachstelle Behindertenrecht» gibt es erst seit etwa zwei Jahren. Aber auch da wurden einige Massnahmen in den Aktionsplan aufgenommen.
Demnach geht es beim Aktionsplan weniger um neue Massnahmen als darum, Bestehendes systematisch zusammenzufassen?
Beides ist ein wichtiger Teil. Einerseits war uns wichtig, die laufenden Massnahmen weiterzuführen und sichtbarer zu machen, damit sie besser koordiniert werden. Im Entwicklungsprozess des Aktionsplans hat sich herausgestellt, wo zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. In diesen Bereichen haben wir neue Massnahmen lanciert. Das Verhältnis liegt ungefähr bei 50 Prozent bestehenden und 50 Prozent neu lancierten Massnahmen.
Im Aktionsplan steht, dass Sie gemeinsam mit verschiedensten Beteiligten und Betroffenen erarbeitet haben, wo Handlungsbedarf besteht. Wie lief dieser Prozess ab?
Wir haben mit Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen sowie mit Fachpersonen und Interessenvertretungen im Bereich Geschlechtergleichstellung gearbeitet. Auch Mitarbeitende der Verwaltung wurden einbezogen. Die verschiedenen Dienststellen und «Gleichstellung BL» haben auf dieser Grundlage Massnahmenvorschläge erarbeitet. Das Ziel war, die Perspektive der Betroffenen, die aufzeigt, wo Bedarf besteht, mit jener der für die Umsetzung Verantwortlichen zusammenzubringen.
In den Massnahmen finden sich viele Wörter wie «prüfen» oder «sensibilisieren». Ist das für Sie bereits eine Gleichstellungsmassnahme?
Es ist ein wichtiger erster Schritt, zu überprüfen, ob eine Massnahme umsetzbar ist. Ergibt die Prüfung, dass eine Umsetzung finanziell nicht tragbar ist, fällt die Massnahme wieder weg. Andererseits ist es auch möglich, während dieser vier Jahre neue Ziele in den Plan aufzunehmen. Der Aktionsplan ist öffentlich zugänglich, die Bevölkerung kann Änderungen mitverfolgen. Sensibilisierungsmassnahmen sind zentral, um verschiedenste Zielgruppen zu erreichen und deutlich zu machen, was Rechte und Pflichten sind oder wie Unternehmen oder Schulen etwas umsetzen können.
Der Regierungsrat bezeichnet die Umsetzung als «verbindlich».
Was bedeutet das?
Da jede einzelne Massnahme abgesprochen wurde, ist deren Umsetzung Auftrag des Regierungsrats und damit verbindlich. Wir führen mit den Direktionen jährliche Standortbestimmungen durch, um den Stand der Massnahmen zu prüfen. Zusammen mit unserem jährlichen Monitoring entsteht nach vier Jahren ein Bericht darüber, welche Massnahmen umgesetzt wurden und welche nicht.
Welche Veränderungen müssen 2029 eingetreten sein, damit der Aktionsplan funktioniert hat?
Das Wichtigste ist, dass der Grossteil der Massnahmen realisiert wird und dass für jene Massnahmen, bei denen das nicht der Fall ist, sinnvollere Alternativen umgesetzt werden.
Ist genau das nicht das Problem des Aktionsplans? Die Massnahmen werden genau beschrieben, die damit angestrebten Veränderungen nur ungenau. Das jährliche Monitoring misst dabei in erster Linie, ob eine Massnahme umgesetzt wurde, und nicht, ob sie etwas bewirkt.
Durch den Einbezug betroffener Personen haben wir versucht, sicherzustellen, dass die Massnahmen dort ansetzen, wo sie konkrete Veränderungen bewirken. Eine Wirkungsmessung ist bei Gleichstellungsmassnahmen schwierig, weil viele davon langfristig ansetzen.
Im Aktionsplan wird Care-Arbeit als strukturelles Problem mit erheblichen finanziellen Folgen für Frauen beschrieben. Ein grosser Teil der diesbezüglichen Massnahmen besteht aber aus Information und Sensibilisierung. Reicht das?
Generell denke ich, dass die 101 Massnahmen noch nicht genügen, um Gleichstellung im Kanton zu erreichen. Strukturen und Rollenbilder brauchen Zeit für Veränderung. Deshalb braucht es Massnahmen, die an verschiedenen Punkten ansetzen. Der Aktionsplan ist jedoch nicht die endgültige Lösung, sondern ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung.
Wieso ist es für Sie sinnvoll, in kleinen Schritten voranzugehen, anstatt an der Wurzel des Problems zu agieren?
Die Wurzel des Problems ist der Ausgangspunkt für die Massnahmen. Die Umsetzung muss in vielen verschiedenen Schritten erfolgen und von der ganzen Verwaltung getragen werden. Es braucht häufig politische und gesellschaftliche Entscheidungen und weitere Stakeholder, die ihrerseits aktiv werden. In der Gleichstellung gibt es keine schnellen Lösungen.
Können Informationen und Sensibilisierung mehr bewirken als gesetzliche Verpflichtungen?
Ja, meiner Erfahrung nach kommen Vorschriften häufig schlecht an. Ich glaube, es ist wirkungsvoller, wenn man die Zusammenarbeit sucht. Einige Kantone haben bereits Aktionspläne umgesetzt. Insofern ist diese Herangehensweise ein bewährtes Instrument, auch wenn weitere Arbeit nötig sein wird.
Sind für die Umsetzung der 101 Massnahmen zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen vorgesehen?
Viele Massnahmen werden im Rahmen der ordentlichen Budgets und Personalressourcen umgesetzt. Für laufende grössere Projekte wurde die Finanzierung bereits gesprochen. Darüber hinaus hat «Gleichstellung BL» ein Sachbudget, mit dem die Massnahmen finanziert werden.
Zur Person
mef. Iris Graf ist seit 2018 als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin in der kantonalen Fachstelle für Gleichstellung tätig, die sie heute leitet. Sie ist Soziologin und Volkswirtschaftlerin und hat sich in Statistik weitergebildet. Iris Graf arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien an der Fachhochschule Nordwestschweiz.

