In einem langjährigen Streit um die Finanzierung von sogenannten «MiGeL»-Leistungen in Baselbieter Altersund Pflegeheimen ist eine Einigung erzielt worden. Die betroffenen Heime übernehmen rund 1,05 Millionen Franken, die Krankenversicherer verzichten auf Forderungen von rund ...
In einem langjährigen Streit um die Finanzierung von sogenannten «MiGeL»-Leistungen in Baselbieter Altersund Pflegeheimen ist eine Einigung erzielt worden. Die betroffenen Heime übernehmen rund 1,05 Millionen Franken, die Krankenversicherer verzichten auf Forderungen von rund 550 000 Franken. Für die Gemeinden entstehen keine Kosten, wie der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) in seinem Newsletter mitteilt. Die «MiGeL», die Mittel- und Gegenständeliste, regelt, welche medizinischen Hilfsmittel und Gegenstände von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden. Dazu gehören etwa Verbandsmaterial, Inkontinenzprodukte oder Blutzuckermessgeräte. Die Krankenversicherer hatten die betroffenen Baselbieter Alters- und Pflegeheime wegen der Verrechnung solcher Leistungen in den Jahren 2015 bis 2017 verklagt. Sie waren der Ansicht, dass Mittel und Gegenstände zu Unrecht verrechnet worden seien. Insgesamt ging es um rund 1,6 Millionen Franken. Nach Gesprächen zwischen «Santéservices» – einem Dienstleister der Krankenversicherer – und dem Pflegeheimverband «Curaviva Baselland» wurde ein Vergleich erzielt, schreibt der VBLG. Die Versicherer verzichten auf rund ein Drittel ihrer Forderungen. Damit könne das langjährige Verfahren abgeschlossen werden. vs.