Ein historischer Entscheid
14.10.2025 PolitikMarkus Meier, Landrat SVP, Ormalingen
Was ich in meiner letzten «Carte blanche» Anfang Juli als Handlungsempfehlung – und natürlich auch als Hoffnung – äusserte, ist Tatsache geworden. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat an der ...
Markus Meier, Landrat SVP, Ormalingen
Was ich in meiner letzten «Carte blanche» Anfang Juli als Handlungsempfehlung – und natürlich auch als Hoffnung – äusserte, ist Tatsache geworden. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat an der Volksabstimmung vom 28. September mit 57,7 Prozent Ja (im Baselbiet wurde in 84 der 86 Gemeinden zugestimmt) eine Steuer abgeschafft. Das ist in unserem Land selten. 110 Jahre nach ihrer Erfindung wird die Eigenmietwert-Steuer gestrichen. Ein grosser Erfolg: Nicht nur für den im Abstimmungskampf federführenden Hauseigentümerverband, sondern vor allem auch für die Wohneigentümer.
Der jahrzehntelange politische Einsatz hat sich ausgezahlt, die engagierte parlamentarische Arbeit hat sich gelohnt. Nach unzähligen Kommissionssitzungen und Ratsdebatten, Expertenberichten und Anhörungen ist ein ausgefeilter Kompromiss entstanden. Die unselige Eigenmietwert-Steuer wird sowohl auf dem selbst genutzten Hauptwohnsitz wie auch auf selbst genutzten Zweitliegenschaften gestrichen. Gleichzeitig fallen bisherige Abzugsmöglichkeiten weg, da die Steuer nicht mehr existiert. Auf die Kantone, die Ersterwerber von selbst genutztem Wohneigentum, aber auch auf Umweltanliegen wurde gezielt eingegangen. Für Leute, die erstmalig selbst genutztes Wohneigentum erwerben, wird für die ersten 10 Jahre ein spezifischer Schuldzinsabzug eingeführt. Abzüge für energetische Gebäude-Ertüchtigungen bleiben auf kantonaler Ebene weiterhin möglich. Zum letzten Punkt habe ich – in hoffnungsfroher Voraussicht, dass die Eigenmietwert-Abschaffung gelingen möge – im Landrat bereits am 12. Juni dieses Jahres die Motion 2025/265 «Steuerabzüge bei energetischen Liegenschaftssanierungen weiterhin sicherstellen» eingereicht.
Darin wird «der Regierungsrat aufgefordert, rechtzeitig die erforderlichen kantonalen Gesetzesanpassungen an die Hand zu nehmen, dass die heute gemäss § 29 Abs. 2bis des Baselbieter Steuergesetzes von den steuerbaren Einkünften abziehbaren Investitionen bei Liegenschaften des Privatvermögens nach Inkraftsetzung des ‹Gesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung› unterbruchfrei weiterhin vollumfänglich gewährleistet sind.»
Aufmerksame Leserinnen und Leser erinnern sich, dass mir SP-Landrat Urs Kaufmann im Streitgespräch in den Redaktions- räumen der «Volksstimme» vor der Abstimmung öffentlich zugesichert hat, mein Anliegen im Rat zu unterstützen.
Das Resultat der Debatten zwischen National- und Ständerat waren zwei miteinander verknüpfte Vorlagen: Das Bundesgesetz über den Systemwechsel sowie der Bundesbeschluss, der den Kantonen die Möglichkeit gibt, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zu beschliessen. Abgestimmt haben wir lediglich über die zweite Vorlage. Entgegen verschiedentlich geäusserter Kritik haben die Stimmbürger die fein austarierte Vorlage offensichtlich gut verstanden. Dass die SP und die Grünen, die das Geschäft bis und mit Einigungskonferenz mitgetragen hatten, am Schluss doch noch einen Schwenker ins Nein machten, war enttäuschend und auch unglaubwürdig. Die Stimmbürger haben dieses Manöver durchschaut. Ende gut, alles gut!
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.