Eigenmietwert-Abschaffung auf Kurs
16.01.2026 PolitikMarkus Meier, Landrat SVP, Ormalingen
Liebe Leserin, lieber Leser, trotz des tragischen und traurigen Ereignisses in unserem Land zum Jahresbeginn hoffe ich, dass Sie gut ins neue Jahr gestartet sind. 2026 ist auch das Jahr Eins nach dem mit 57,7 Prozent Ja-Stimmen ...
Markus Meier, Landrat SVP, Ormalingen
Liebe Leserin, lieber Leser, trotz des tragischen und traurigen Ereignisses in unserem Land zum Jahresbeginn hoffe ich, dass Sie gut ins neue Jahr gestartet sind. 2026 ist auch das Jahr Eins nach dem mit 57,7 Prozent Ja-Stimmen deutlichen Volksbeschluss vom 28. September 2025 zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Schon vor dieser Abstimmung war klar, dass es nach Zustimmung zu dieser Vorlage bis zur Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen zu einer zweijährigen Übergangsfrist kommen wird. Wie sieht das aktuell aus?
Auf meine Nachfrage hin teilte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Ende 2025 mit, dass die Konsultation der Finanzdirektorenkonferenz zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung noch bis Ende Januar 2026 im Gange sei. Gestützt darauf stelle das Eidgenössische Finanzdepartement dann im 2. Quartal 2026 dem Bundesrat Antrag auf den Inkraftsetzungsbeschluss zu den beiden Wohneigentumsvorlagen (Bundesgesetz und Bundesbeschluss). Im Anschluss daran erarbeite sodann eine aus Vertretern der ESTV und der Kantone zusammen- gesetzte Arbeitsgruppe die notwendigen Ausführungsbestimmungen.
Mit Blick auf diese Ausgangslage ist es beim Wohneigentum im Privateigentum ratsam, wenn möglich vor allem grös- sere Unterhaltsarbeiten und Sanierungen in den Jahren 2026 und 2027 durchzuführen, wo dafür noch Steuerabzüge vorgenommen werden können. Eine umgehende Inangriffnahme der entsprechenden Planungen und Auftragsvergaben an die Fachhandwerker ist empfehlenswert. Die Auftragsbücher für die nächsten 24 Monate dürften bald gut gefüllt sein.
Eidgenössisch sind die nötigen Anpassungen also unterwegs. Und im Baselbiet? Bei uns geht es vor allem um die auf kantonaler Ebene mögliche Beibehaltung der steuerlichen Abzüge bei energetischen Sanierungen von Wohneigentum im Privateigentum. Hierzu hatte ich im Landrat bereits am 12. Juni 2025 die Motion «Steuerabzüge bei energetischen Liegenschaftssanierungen weiterhin sicherstellen» eingereicht. An der Sitzung vom 27. November war dieser Vorstoss traktandiert. Zu diesem Vorstoss trennte sich der Spreu vom Weizen. Obwohl mir vor der Abstimmung über den Eigenmietwert ein SP-Landrat im Interview in dieser Zeitung die Unterstützung der Motion zusicherte, wurde diese auf der Ziellinie von SP, GLP und Grünen verweigert. Begründung: Die Förderung von energetischen Sanierungen sei zwar gut, sie dürfe aber keinen Rückbau von energetisch ungenügender Gebäudesubstanz beinhalten. Das sei ein falsches Signal. Man würde deshalb nur einem (wirkungslosen) Postulat zustimmen.
Dies zeigt, dass die Forderung nach dem CO2-Netto-Null-Ziel 2050 ein Leichtes ist, wenn die konkreten Massnahmen dann von anderen bezahlt werden – nämlich von den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern. Bei Rotgrün grünt es immer dann am besten, wenn das Geld dafür aus anderen Portemonnaies kommt. Schön und vor allem gut, dass der Landrat trotz allem meine Motion mit 39 zu 38 Stimmen gutgeheissen hat. Energetisch bedingte Sanierungen und Rückbauten im Privateigentum dürften somit im Baselbiet steuerlich abzugsfähig bleiben.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.

