EBL-Strompreise sinken – aber mit Haken
17.09.2026 BaselbietSmart-Meter-Haushalte zahlen eine Gebühr auf hohe Verbrauchsspitzen
Die EBL senkt ihre Stromtarife 2027 im Schnitt um 7,5 Prozent. Für Haushalte mit «Smart Meter» zählt künftig jedoch nicht mehr nur die verbrauchte Strommenge, sondern auch, wie viele ...
Smart-Meter-Haushalte zahlen eine Gebühr auf hohe Verbrauchsspitzen
Die EBL senkt ihre Stromtarife 2027 im Schnitt um 7,5 Prozent. Für Haushalte mit «Smart Meter» zählt künftig jedoch nicht mehr nur die verbrauchte Strommenge, sondern auch, wie viele Geräte gleichzeitig laufen. Wer seinen Verbrauch schlecht verteilt, riskiert eine höhere Rechnung.
Jo Krebs
Die Strompreise im Oberbaselbiet sinken 2027 mehrheitlich, wie die «Volksstimme» in ihrem Artikel vom vergangenen Donnerstag berichtete. Auch die Elektra Baselland (EBL) senkt ihre Tarife: im Durchschnitt um 7,5 Prozent. Gleichzeitig führt die Genossenschaft bei Kundinnen und Kunden mit einem «Smart Meter» eine neue Tarifstruktur ein. Eine Nachfrage der «Volksstimme» bei der EBL zeigt, wie die Abrechnung über die neue Leistungskomponente funktioniert und worauf Haushalte künftig achten müssen.
Die Budgets vieler Haushalte werden im kommenden Jahr entlastet. Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden (kWh) zahlt im Standardprodukt der EBL künftig rund 102 Franken weniger. Der reine Energie- und Netzpreis sinkt von bisher 30,20 auf knapp 27,94 Rappen pro kWh – primär begründet durch günstigere Beschaffungskosten am Strommarkt und gesunkene Netzkosten.
Allerdings greift die Freude über tiefere Rappenbeträge zu kurz: Denn für alle Haushalte mit einem intelligenten Stromzähler («Smart Meter») ändert sich das Abrechnungssystem grundlegend. Ab 2027 bestimmt nicht mehr allein die verbrauchte Strommenge den Rechnungsbetrag. Neu wird zusätzlich gemessen, wie stark ein Haushalt das Netz in 15-Minuten-Intervallen belastet. Abgerechnet wird künftig also auch die Beanspruchung des Stromnetzes, die sogenannte Leistung in Kilowatt (kW).
Mit der Einführung dieser Leistungskomponente verschwindet gleichzeitig der bisherige Hoch- und Niedertarif zugunsten eines Einheitstarifs. Da der Strom künftig rund um die Uhr denselben Rappenbetrag kostet, entfällt der direkte finanzielle Anreiz, die Waschmaschine oder den Geschirrspüler nachts laufen zu lassen.
Für Betreiber von Wärmepumpen, Besitzer von Elektroautos oder Haushalte mit eigenen Energiemanagementsystemen bietet die EBL allerdings spezielle Wahltarife an. Diese Systemumstellung betrifft fast das gesamte Versorgungsgebiet. Wie die EBL auf Nachfrage bestätigt, sind aktuell bereits mehr als 52 800 Messstellen und damit rund 90 Prozent der Anschlüsse mit einem «Smart Meter» ausgestattet. Etwa 40 000 dieser Anschlüsse fallen in den klassischen Haushaltstarif für einen Verbrauch unter 50 000 kWh.
Leistungskomponente erklärt
Konkret setzt sich die Stromrechnung künftig aus einem vergünstigten, einheitlichen Arbeitspreis für die verbrauchte Energie und der neuen, monatlichen Leistungsgebühr zusammen. Jedem Haushalt steht dabei pro Monat eine gebührenfreie Leistungsmenge von 1,5 Kilowatt zur Verfügung (gilt nicht für Geschäftskunden). Wird diese Leistungsmenge in einem beliebigen 15-Minuten-Zeitfenster überschritten, stellt die EBL für jedes zusätzliche Kilowatt 2.40 Franken pro Monat in Rechnung.
Wie schnell diese Grenze im Alltag erreicht ist, zeigt ein typischer Wintermorgen. Startet eine Familie den Backofen, während gleichzeitig das Elektroauto lädt und die Wärmepumpe anspringt, schnellt der Leistungsbezug rasch auf beispielsweise 8,0 kW hoch. Zieht man den Freibetrag von 1,5 kW ab, bleiben 6,5 kostenpflichtige Kilowatt. Dieser kurze Moment der gleichzeitigen Nutzung schlägt am Ende des Monats mit einem Aufpreis von 15.60 Franken zu Buche.
Die EBL bestätigt diese Berechnung, betont jedoch einen wichtigen Punkt: Solche Spitzen werden strikt pro Kalendermonat abgerechnet. Ein einzelner Ausreisser im Januar treibt die Stromrechnung der Folgemonate somit nicht in die Höhe.
Die Umstellung fordert auch Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen. Massgeblich für die neue Gebühr ist ausschliesslich der tatsächliche Strombezug aus dem Netz. Da eine Solaranlage abends oder nachts keinen Strom liefert, kann sie teure Netzspitzen in diesen Stunden nicht kappen – es sei denn, ein Batteriespeicher federt den Bedarf ab. Für mehr Flexibilität soll der Wahltarif «Flexa» sorgen, in den Kundinnen und Kunden ab dem 1. Januar 2027 ohne Wechselgebühren umsteigen können. Er bietet günstigere Tarife in bestimmten Zeitfenstern an.
Bewusster Stromverbrauch
Ein Detail gilt es für Wärmepumpen-Besitzer jedoch zu beachten. Wer seine Anlage aktuell über einen separaten Zähler laufen lässt und in den «Flexa»-Tarif wechseln möchte, muss diesen zweiten Zähler auf eigene Kosten zurückbauen, sofern die Wärmepumpe künftig über den Hauptanschluss laufen soll. Unter dem Strich dürfte das Jahr 2027 für die meisten Haushalte dennoch eine spürbare finanzielle Entlastung bringen. Wer von den tieferen Kilowattstundenpreisen jedoch maximal profitieren will, muss seinen Stromverbrauch künftig bewusster steuern und den Betrieb der grossen Haushaltsgeräte gezielt über den Tag verteilen.
Geräte staffeln: Werden Stromfresser wie Backofen, Waschmaschine und Ladestation nacheinander statt zeitgleich genutzt, bleibt der Leistungsbezug tief.
Ladeleistung drosseln: Ein Elektroauto muss an der heimischen Wallbox nicht zwingend unter Volllast laden. Eine reduzierte Ladeleistung schont das Stromnetz und verhindert teure Spitzen.
Tarife prüfen: Wer Geräte wie die Wärmepumpe oder das E-Auto gezielt steuern kann, für den könnte sich ein Wechsel in den Tarif «Flexa» mit seinen günstigeren Bonus-Zeitfenstern lohnen.
Speicher nutzen: Ein Heimspeicher lässt sich oft so programmieren, dass er bei hohem Bedarf einspringt (sogenanntes «Peak Shaving») und den Strombezug aus dem Netz möglichst unter der gebührenfreien Leistungsmenge von 1,5 kW hält.
Stromtarife 2027 im Vergleich
jk. Während die EBL für ihre Kunden und die von ihr geführten Genossenschaften (Itingen, Nusshof) ab 2027 eine Gebühr für Leistungsspitzen einführt, ist es bei den eigenständigen Elektras noch anders.


