Drohnenverbote sind bisher illegal
10.04.2025 BaselbietRegierung will Rechtsgrundlage für kommunale Regeln schaffen
Etliche Gemeinden haben Flugverbote für Drohnen erlassen. Allerdings gab es dafür bisher keine Rechtsgrundlage, weshalb diese Gebiete es gar nicht auf die für Piloten verbindliche Flugkarte des Bundesamts ...
Regierung will Rechtsgrundlage für kommunale Regeln schaffen
Etliche Gemeinden haben Flugverbote für Drohnen erlassen. Allerdings gab es dafür bisher keine Rechtsgrundlage, weshalb diese Gebiete es gar nicht auf die für Piloten verbindliche Flugkarte des Bundesamts für Zivilluftfahrt schafften. Der Kanton will das jetzt ändern.
Peter Sennhauser
Im Oberbaselbiet ist es nur Titterten, das ein explizites Flugverbot in der Siedlungszone schriftlich festgehalten hat: Laut Paragraf 5 des Reglements über Ruhe und Ordnung dürfen «Fluggeräte mit Kamera nicht über bewohntem Gebiet eingesetzt werden». Das Problem: Für dieses Verbot (von dem der Gemeinderat laut Reglement Ausnahmen bewilligen kann) gibt es keine rechtliche Handhabe. Die Gemeinden haben keine Kompetenz zur weiterführenden Regelung des Luftraums – die Gesetzgebung zur Zivilluftfahrt sieht eine solche nur auf Kantonsebene vor.
Trotzdem gibt es im Oberbaselbiet weitere ähnliche Regeln, nämlich in Bennwil, Oltingen und Anwil: Ihre Siedlungszonen sind – wie die von Titterten – auf der «Geoview»-Karte des Kantons als Flugverbotszonen rot schraffiert (siehe Bildmontage). Der Kanton hat sie bei der Schaffung dieser speziellen Karte aufgrund der Angaben der Gemeinden übernommen.
Allerdings wissen die Drohnenpiloten nichts davon – und müssen sich auch nicht daran halten: Denn die einzige verbindliche Karte für geltende Flugbeschränkungen ist jene des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl). Darauf ist zwar im Baselbiet eine Vielzahl an Gebieten mit geltendem Flugverbot eingetragen. Dabei handelt es sich aber grösstenteils um Wildruhezonen und Naturschutzgebiete. Das Siedlungsgebiet der vier genannten Oberbaselbieter Dörfer ist ebenso wenig aufgeführt wie das der Gemeinden Allschwil, Augst, Oberwil, Therwil, Reinach, Münchenstein, Aesch und Laufen. Sie alle haben Flugbeschränkungen erlassen, die rechtlich nicht haltbar sind.
Entstanden ist das widersprüchliche Szenario, weil die Rechtslage vor etwas mehr als zehn Jahren, als die ersten Drohnen für den Hobby- und Fotobereich auf den Markt kamen, völlig ungeklärt war. Drohnen waren Modellflugzeugen gleichgesetzt, die aber meist weit weg vom Siedlungsgebiet und in einem völlig anderen Kontext eingesetzt werden und im Normalfall nicht mit einer Kamera ausgerüstet sind.
Von «Wildwest» zu EU-Regelung
Entsprechend hoch gingen die Emotionen: auf Seiten der Piloten die Begeisterung über neue Möglichkeiten, auf Seite vieler Gegner über neue Lärmbelästigungen und die Störung der Privatsphäre. Inzwischen hat sich die Situation deutlich geklärt. 2023 hat die Schweiz die verhältnismässig restriktive Drohnenregulierung der EU übernommen. Zudem hat sich bis auf einige touristische Hotspots die Drohnenplage in sehr überschaubaren Grenzen gehalten.
Für die Baselbieter Regierung ist jetzt aber der Zeitpunkt gekommen, die Kompetenzunsicherheit für die Gemeinden aus der Welt zu schaffen. Sie hat deshalb von einer Arbeitsgruppe einen Entwurf für ein Dekret in die Vernehmlassung gegeben, das den Gemeinden explizit die Kompetenz zum Erlass von Drohnensperrzonen geben soll. Denn diese Kompetenz, hatte das Bazl moniert, hätten die Kommunen bisher gar nicht gehabt: Der Luftraum wird vom Bund reguliert, spezifische Beschränkungen müssen sich erstens im Rahmen der nationalen Gesetzgebung und zweitens aufgrund einer expliziten Kompetenzverteilung der Kantone bewegen.
Konkret will die Regierung mit dem Dekret dafür sorgen, dass die Gemeinden Flugbeschränkungen erlassen können, die vom Bazl anerkannt werden. Das heisst aber auch, dass generelle Flugverbote im Siedlungsgebiet, wie sie die Unterbaselbieter Gemeinden erlassen haben, nicht möglich sein werden. Flugverbote sind gemäss eidgenössischer Gesetzgebung nur für eindeutig zu bezeichnende Zonen aussprechbar und grundsätzlich nur dort, wo eine Gefährdung von Personen oder Sachen bestünde oder wo es ein Schutzbedürfnis (Naturschutzgebiet, Wildruhezone) gebe.
Auf Nachfrage der «Volksstimme» bei den Gemeinden stellt sich heraus, dass die drei in der kantonalen Karte verzeichneten generellen Flugverbote in Anwil, Oltingen und Bennwil wohl einzig aufgrund einer Umfrage des Kantons im Jahr 2021 zustande kamen: Damals hat Geometer Philippe Grimm vom Amt für Geoinformation sämtliche Gemeinden angefragt, ob und welche Regelungen sie hätten, um daraus die kantonale Drohnenkarte zu erstellen. Offenbar haben zu diesem Zeitpunkt die Gemeinderäte inoffiziell oder per einfachem Beschluss festgelegt, dass Drohnen im Siedlungsgebiet nur mit Ausnahmebewilligung der kommunalen Exekutive möglich sind.
Vermessung und Rehkitzrettung
Philippe Grimm selbst fliegt als Geometer viel und mit einer umfangreichen Ausnahmebewilligung, denn just in der Vermessung ist die Kameradrohne nicht mehr wegzudenken. Mit Bezug auf mehrere Vorstösse im Landrat merkt deswegen auch die Vernehmlassungsvorlage an: «Grundsätzlich hat sich die Lage rund um den Drohnenflug seit der Einreichung der Vorstösse eher entspannt. Der Gebrauch von Drohnen ist nicht zum weitverbreiteten Phänomen geworden, sondern erfolgt im Allgemeinen eher gezielt und zunehmend auch im professionellen Bereich (bspw. Luftaufnahmen für Immobilienverkauf, Dachreparaturen, Kartografieren, Schutz und Rettung).» Grimm verweist namentlich auf die Rehkitzrettung und den Einsatz von Drohnen für Rettungsdienste: Sie erhalten gemäss dem Dekretsvorschlag eine Ausnahme von Flugverboten für Dringlichkeitsfälle.
Bei der neuen Kompetenzregelung zwischen Kanton und Gemeinden sei ausserdem auch das Recht der Besitzer von Drohnen auf Benutzung der Geräte zu berücksichtigen: Gemäss Bazl-Karte ist deren Gebrauch nämlich bereits stark beschränkt, indem die Landschaft aus einem Flickenteppich von Schutzgebieten besteht. Dass dieser Teppich an sämtlichen Kantonsgrenzen abrupt aufhört, liegt laut Philippe Grimm nicht unbedingt daran, dass die Kantone Solothurn und Aargau weniger Schutzgebiete hätten, sondern sei eher darauf zurückzuführen, dass sie deren Koordinaten noch nicht an das Bazl gemeldet hätten.
Was den vielfach befürchteten Eingriff in die Privatsphäre der Menschen angeht, verbieten mehrere andere Gesetze im Bereich des Persönlichkeits- und des Eigentumsrechts das Eindringen in diese geschätzten Privatbereiche mit Drohnen – wenn auch teilweise mit einigem Interpretationsspielraum: So besteht zwar über dem eigenen Grundstück ein «Eigentumsrecht», wie der Hauseigentümerverband in einem Artikel über den Schutz vor Drohneneinflügen schreibt. Bis in welche Höhe dieses gilt, ist aber noch nicht festgelegt.
Hier könnte der nächste Widerspruch in der Gesetzgebung entstehen: Indem zivile Drohnen eine bestimmte Höhe über dem Boden nicht mehr über-, gleichzeitig aber aus Schutzgründen für den Privatbereich eine Mindesthöhe über Privatgrund nicht unterfliegen dürfen.
Das «Nummernschild»
sep. Gemäss der geltenden Gesetzeslage müssen Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind, beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) registriert werden. Ausserdem müssen Drohnen mit einem Fluggewicht von mehr als 250 Gramm in ganz Europa eine bei der Registrierung vergebene Kennzeichnung («Remote ID») im Flug per Funk aussenden, zusammen mit der Seriennummer der Drohne und der aktuellen Position. Diese Daten werden per Bluetooth und/oder auf den Wifi-Frequenzen 2,4 und 5 GHz ausgesendet und sind mit den meisten handelsüblichen Smartphones empfangbar.
Eine App dazu («Drone Scanner») stellt etwa die Firma Dronetag für iOS und Android zur Verfügung.
Damit kann die «Remote ID» einer in der Nähe fliegenden Drohne registriert werden. Diese kann, wenn es Grund für Klagen gibt, der Polizei gemeldet werden, die beim Bazl den Piloten ermitteln und den Sachverhalt klären kann.
Flugverbot während ESC
vs. Die Baselbieter Regierung hat während des Eurovision Song Contest für die Zeit vom 13. bis 17. Mai eine Flugverbotszone für Drohnen beschlossen. Die Flugverbotszone betrifft die Gemeinden Allschwil, Binningen, Bottmingen, Münchenstein, Birsfelden, Muttenz und Pratteln.
Die Drohnen von Behörden und Organisationen in den Bereichen Rettung und Sicherheit sind vom Flugverbot ausgenommen.

