«Die Thematik wurde den Gemeinden bereits 2021 aufgezeigt»
14.07.2026 Baselbiet■ Herr Reiniger, im Baselbiet gibt es noch 1139 Angehörige des Zivilschutzes bei einem Sollbestand von 3011. Wie gut kann der Zivilschutz seine Aufgaben im Ernstfall heute noch erfüllen?
Patrik Reiniger: Die mögliche Hilfestellung hängt stark von der Art, dem Ausmass ...
■ Herr Reiniger, im Baselbiet gibt es noch 1139 Angehörige des Zivilschutzes bei einem Sollbestand von 3011. Wie gut kann der Zivilschutz seine Aufgaben im Ernstfall heute noch erfüllen?
Patrik Reiniger: Die mögliche Hilfestellung hängt stark von der Art, dem Ausmass und der Dauer eines Ereignisses ab. Bei kleineren oder regional begrenzten Ereignissen können die Aufgaben des Zivilschutzes grundsätzlich erfüllt werden. Bei grossflächigen oder länger andauernden Ereignissen stösst der Zivilschutz mit den heutigen Beständen jedoch an seine Grenzen. Dies wäre ebenso für andere Kantone der Fall – somit wäre auch rasch eine interkantonale Zusammenarbeit gefragt.
■ Das Problem des massiven Personalmangels war mit der Übergangs- frist seit Jahren absehbar. Wer trägt Verantwortung dafür, dass Baselland nun bei nur 38 Prozent des Sollbestands steht?
Der Hauptgrund liegt in den bundesrechtlichen Änderungen zur Dienstpflicht. Der Kanton Baselland hat sich, wie andere Kantone auch, im damaligen Gesetzgebungsprozess kritisch zu diesen Änderungen geäussert. Mit dem Auslaufen der Übergangsregelung Ende 2025 zeigen sich die Auswirkungen nun deutlich. Die Thematik an sich wurde bereits 2021 den Gemeinden ausführlich aufgezeigt – inklusive möglicher Lösungsvarianten.
■ Was würden Sie der Bevölkerung sagen, wenn es morgen ein Erdbeben gibt und zu wenige Helfer da sind?
Seitens des Kantons würden wir mit dem Zivilschutz wie auch den anderen Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz alles daransetzen, der Bevölkerung rasch und wirksam zu helfen. Dabei würden sämtliche verfügbaren personellen und materiellen Ressourcen eingesetzt. Sollte ein Ereignis die kantonalen Möglichkeiten übersteigen, würden wir, wie im Bevölkerungsschutz vorgesehen, Unterstützung aus anderen Kantonen anfordern. Oder dann aus dem Ausland, wenn andere Kantone selbst betroffen wären.
■ Ihre neue Gesetzesvorlage erlaubt Gemeinden, Aufgaben an den Kanton abzugeben. Ist das der Einstieg in eine schrittweise Kantonalisierung?
Nein. Die Vorlage schafft bewusst eine zusätzliche Möglichkeit, verpflichtet aber niemanden dazu. Gemeinden und Regionen sollen selbst entscheiden können, ob sie bestimmte Aufgaben an den Kanton übertragen möchten. Hintergrund ist, dass es für kleinere Organisationen aufgrund der sinkenden Personalbestände zunehmend schwieriger wird, einzelne Aufgaben wirtschaftlich und effizient wahrzunehmen. Die Verantwortung und die Finanzierung bleiben weiterhin bei den Gemeinden.
■ Jetzt sollen Zivildienstleistende helfen. Aber der Sollbestand wird offenbar erst in rund zehn Jahren erreicht. Was sichert die Einsatzbereitschaft bis dahin?
Bis der Sollbestand erreicht ist, gilt es, die vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen möglichst effizient einzusetzen. Die Möglichkeit, Zivildienstleistende im Zivilschutz einzusetzen, wird die Bestände schrittweise erhöhen und damit die Leistungsfähigkeit stärken. Gleichzeitig zeigt der Postulatsbericht verschiedene organisatorische Massnahmen auf, mit denen die Einsatzbereitschaft verbessert werden kann. Deren Umsetzung liegt jedoch in erster Linie in der Verantwortung der Gemeinden beziehungsweise bei deren Zivilschutzorganisationen.
Interview David Thommen

