Anpassung zur stillen Wahl in der Gemeindeordnung
vs. Es handelt sich um eine Formalität, und die Vorlage ist unbestritten. Aber weil das kommunale Wahlprozedere in der Gemeindeordnung verankert ist, muss der Entscheid der Sissacher Gemeindeversammlung vom Oktober ...
Anpassung zur stillen Wahl in der Gemeindeordnung
vs. Es handelt sich um eine Formalität, und die Vorlage ist unbestritten. Aber weil das kommunale Wahlprozedere in der Gemeindeordnung verankert ist, muss der Entscheid der Sissacher Gemeindeversammlung vom Oktober 2025 am kommenden Wochenende an der Urne bestätigt werden. Im Herbst hatte der Souverän mit grossem Mehr eine Anpassung der Gemeindeordnung zur stillen Wahl vorgenommen: «Die stille Wahl ist möglich bei Ersatzwahlen sowie bei periodischen Neuwahlen» wurde geändert auf «Die stille Wahl ist möglich bei Ersatzwahlen». Zudem ist die stille Wahl des Gemeindepräsidiums nur noch dann eine Option, wenn der Amtsinhaber oder die Amtsinhaberin bei einer periodischen Erneuerungswahl wieder antritt.
Den Antrag auf die Änderung von Paragraf 5 der Gemeindeordnung hatten vier Stimmberechtigte gestellt, als sich bei den Gemeindewahlen von 2024 in Sissach die stille Wahl von gleich drei neuen Gemeinderatsmitgliedern abzeichnete – und bei der Bevölkerung für einiges Stirnrunzeln sorgte. Möglich war dies durch die kurz vor den Gesamterneuerungswahlen teilrevidierte Gemeindeordnung. Im Paragraf zur stillen Wahl wurde der gemäss Kanton rechtlich nicht haltbare Passus «bei Bestätigungswahlen» gestrichen und durch «periodische Neuwahlen» ersetzt. Dies aber war nicht im Sinn der Bevölkerung. Der – illegale – Passus war einst formuliert worden, weil man verhindern wollte, dass Personen in die Exekutive einziehen können, ohne dass sie sich den Wählern stellen müssen.
Als die Auswirkungen der Änderung der Gemeindeordnung offensichtlich wurden, wehrte sich eine Gruppe ehemaliger Gemeindepolitiker und forderte für die bevorstehende Gesamterneuerungswahl eine Urnenwahl. Diesem Anliegen entsprach der Gemeinderat denn auch.