Kantone und Bund wollen die Polizeiarbeit vereinfachen
Die Polizeikorps möchten Ermittlungs-Informationen und Daten Verdächtiger leichter über Kantonsgrenzen hinweg abfragen. Die Rechtsgrundlagen dafür fehlen aber. Die Datenschützer fordern Regeln, doch der Prozess kommt nur langsam ...
Kantone und Bund wollen die Polizeiarbeit vereinfachen
Die Polizeikorps möchten Ermittlungs-Informationen und Daten Verdächtiger leichter über Kantonsgrenzen hinweg abfragen. Die Rechtsgrundlagen dafür fehlen aber. Die Datenschützer fordern Regeln, doch der Prozess kommt nur langsam voran.
Janis Erne
Ob Einbrecher, Betrüger oder Geldwäscher: Kriminalität macht nicht an Kantonsgrenzen halt. Diese Tatsache betonen Ermittler immer wieder. Entsprechend möchten die kantonalen Polizeibehörden eng zusammenarbeiten. Doch während der Datenaustausch mit dem Bund oder über das Schengen-Informationssystem der EU klar geregelt ist, bleibt die direkte Weitergabe zwischen den Kantonen nach wie vor äusserst umständlich. Bislang fehlt nämlich eine einheitliche gesetzliche Grundlage für eine automatisierte Personenabfrage. Mit dieser Problematik befasst sich auch der neue Tätigkeitsbericht der Baselbieter Aufsichtsstelle für Datenschutz (ASD).
Geplant ist ein System, mit dem Polizeikorps in anderen Kantonen auf bestimmte Informationen in Datenbanken zugreifen können. Im Gegensatz zur aktuellen Praxis müsste dabei nicht mehr in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine sogenannte Amtshilfe erfüllt sind. Dadurch würden die Ermittlung von Tätern und die Kriminalitätsbekämpfung einfacher. Weil durch die automatisierte Prüfung aber mehr Zugriffe auf Personendaten möglich wären, fordern die Datenschützer präzise gesetzliche Regelungen. Sie sollen unter anderem festlegen, wer welche Daten zu welchem Zweck abrufen darf und wie sämtliche Zugriffe zu protokollieren sind.
Konkordat oder Bundesgesetz
Doch der Weg ist steinig: Laut dem Tätigkeitsbericht der ASD stehen drei Pfade zur Diskussion. Einerseits könnten alle Kantone ihre Polizeigesetze einzeln anpassen. Andererseits wäre ein interkantonales Konkordat möglich, das für die beteiligten Kantone einheitliche Regeln schaffen würde. Eine dritte Möglichkeit wäre eine Verfassungsänderung, die dem Bund die Kompetenz gäbe, den Datenaustausch schweizweit in einem Bundesgesetz zu regeln.Jede dieser Lösungen hat gemäss ASD ihre Vor- und Nachteile.
Würde jeder Kanton den Datenaustausch in seinem Polizeigesetz selbst regeln, könnten die Bestimmungen unterschiedlich ausfallen oder einzelne Kantone ganz darauf verzichten. Das würde den Datenaustausch weiter erschweren.
Ein interkantonales Konkordat schaffe zwar einheitliche Regeln, sei jedoch wenig flexibel, da spätere Änderungen erneut von allen beteiligten Kantonen genehmigt werden müssten. Eine Bundeslösung könnte hingegen schweizweit einheitliche Vorgaben schaffen und sich einfacher an neue Entwicklungen anpassen. Dafür müssten die Kantone allerdings einen Teil ihrer bisherigen Zuständigkeiten an den Bund abtreten.
Trotz der politischen Fallstricke ist nach Einschätzung der Aufsichtsstelle weniger entscheidend, welcher dieser Wege gewählt wird. Vielmehr sei es wichtig, dass die gesetzlichen Bestimmungen präzise formuliert sind und den hohen Anforderungen der Rechtsprechung genügen. In den vergangenen Jahren hat sich die Baselbieter Fachstelle deshalb gemeinsam mit den Datenschutzbehörden anderer Kantone mehrfach in die laufenden Arbeiten eingebracht. Da parallel an einem Konkordat, kantonalen Gesetzesänderungen und einer Bundeslösung gearbeitet wird, bleibt offen, welcher Weg sich letztlich durchsetzen und wann die Polizeiarbeit modernisiert wird.