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17.09.2026 BaselbietFirma «OneVision» in Oberwil versprach Gutschriften – vier frühere Verantwortliche vor Gericht
Es ist ein Baselbieter «Wirtschaftskrimi» mit Millionenbeträgen und Tausenden Kunden: Vier frühere Führungspersonen der einst in Oberwil ...
Firma «OneVision» in Oberwil versprach Gutschriften – vier frühere Verantwortliche vor Gericht
Es ist ein Baselbieter «Wirtschaftskrimi» mit Millionenbeträgen und Tausenden Kunden: Vier frühere Führungspersonen der einst in Oberwil ansässigen «OneVision Holding AG» stehen vor Gericht. Im Zentrum steht die Frage, ob ihr Geschäftsmodell «AdpackPro» ein verbotenes Schneeballsystem war.
Pascal Kamber
Seit Dienstag wird vor der Dreierkammer des Strafgerichts Baselland in Muttenz ein Verfahren mit langer Vorgeschichte verhandelt. Angeklagt sind vier frühere Führungspersonen der einst in Oberwil ansässigen «OneVision Holding AG». Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen – in unterschiedlichem Umfang – gewerbsmässigen Betrug, qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung und unlauteren Wettbewerb vor. Bei einem Angeklagten kommen Urkundenfälschung und die Erschleichung einer falschen Beurkundung hinzu.
Drei der vier Beschuldigten erschienen zum Prozess. Einer blieb aus gesundheitlichen Gründen fern. Sein Verteidiger beantragte deshalb, die Hauptverhandlung zu verschieben, damit sein Mandant persönlich teilnehmen könne. Die Staatsanwaltschaft widersetzte sich dem Antrag. Dabei spielt auch die Zeit eine Rolle: Der Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs droht nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Juli 2027 zu verjähren.
Daneben standen zum Prozessauftakt vor allem Verfahrensfragen im Zentrum. Die Verteidigung stellte unter anderem die Verwertbarkeit früherer Einvernahmen infrage, bei denen die heutigen Beschuldigten noch als Auskunftspersonen befragt worden waren. Die Staatsanwaltschaft verteidigte das damalige Vorgehen.
Fragwürdiges Geschäftsmodell
Worum geht es im Kern? Die «One-Vision Holding AG» wurde 2015 mit Sitz in Oberwil gegründet und vertrieb digitale Produkte und Schulungen. Mitinhaber und Verwaltungsratsmitglied war der frühere BDP/CVP-Landrat Peter H. Müller aus Oberwil. Der IT-Spezialist verpasste 2011 bei der Wahl in den Nationalrat den Sprung nach Bern nur knapp. Müller starb 2021 im Alter von 71 Jahren.
Zum wichtigsten Angebot von «OneVision» wurde «AdpackPro»: Nach Darstellung der Anklageschrift registrierten sich rund 28 500 Personen auf der Plattform. Ein sogenanntes «Adpack» – zu Deutsch: Anzeigenoder Werbepaket – kostete 25 Euro und bestand aus einem Werbeplatz innerhalb des geschlossenen Systems. Wer auf den Online-Plattformen täglich zehn Werbeanzeigen anderer Mitglieder anklickte, konnte sich an sogenannten Poolausschüttungen beteiligen und damit Gutschriften sammeln. Pro «Adpack» wurden Werbegutschriften von insgesamt bis zu 30 Euro in Aussicht gestellt.
Genau dieses Modell machte bereits Anfang 2017 Schlagzeilen. Die «Basler Zeitung» berichtete am 25. März 2017 über Kunden, die auf ausstehende Auszahlungen warteten. Damals wurde auf der «AdpackPro»- Website laut «BaZ» damit geworben, dass ein Werbepaket 25 Euro koste und nach rund vier bis sechs Monaten eine Werbevergütung von bis zu 30 Euro bringen könne. Ein Kunde berichtete der Zeitung, er habe «Adpacks» im Wert von 10 000 Franken gekauft, aber noch keine Auszahlung erhalten. «OneVision» wies die Vorwürfe damals zurück: Man habe keine Renditeversprechen gemacht und biete keine Kapitalanlageprodukte an, sondern Online-Marketing-Werkzeuge.
Im nun vorliegenden Strafverfahren erhebt die Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe gegen die damaligen Verantwortlichen. Gemäss der Anklageschrift zahlten Kunden zwischen Dezember 2015 und Ende Juni 2017 für Jahreslizenzen und «Adpacks» insgesamt mindestens 15 Millionen Franken an «OneVision». Die Anklage behauptet, die Verantwortlichen hätten gewusst, dass das Unternehmen nicht über genügend andere Erträge und finanzielle Mittel verfügte, um die in Aussicht gestellten Werbegutschriften und Provisionen langfristig auszuzahlen.
War es ein Schneeballsystem?
Auch die finanzielle Entwicklung bildet einen wichtigen Teil der Anklage: Während «OneVision» im ersten Halbjahr 2016 stark wachsende Einnahmen mit «AdpackPro» erzielte, nahmen gleichzeitig die Ausgaben für Werbegutschriften und Vermittlungsprovisionen zu. Im Oktober 2016 sollen diese erstmals die monatlichen Einnahmen überstiegen haben. Für Dezember 2016 nennt die Staatsanwaltschaft rund 1,5 Millionen Franken Einnahmen gegenüber rund 4,2 Millionen Franken Ausgaben für Werbegutschriften und Vermittlungsprovisionen. Spätestens ab Februar 2017 seien Auszahlungen zunehmend ins Stocken geraten und schliesslich ausgeblieben. Der entscheidende Vorwurf: Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war «OneVision» zunehmend darauf angewiesen, mit dem Geld aus neu verkauften «Adpacks» Verpflichtungen aus bereits früher verkauften Paketen zu erfüllen.
Ein weiterer Vorwurf betrifft die Vermittlung neuer Kunden. «One-Vision» stellte Provisionen von elf Prozent auf der ersten und sieben Prozent auf der zweiten Vermittlungsebene in Aussicht. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Betrieb eines nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbotenen Schneeballsystems. Die Beschuldigten hätten damit bestehende Kunden dazu bewegen wollen, weitere Teilnehmer zu gewinnen, die wiederum neue «Adpacks» kauften.
Ob sich diese Vorwürfe vor Gericht erhärten lassen, ist nun Gegenstand des Prozesses. Die Verteidigung bestreitet die strafrechtlichen Vorwürfe, für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Heute geht die Hauptverhandlung zu Ende. Das Urteil eröffnet die Dreierkammer kommenden Mittwoch.
