Damit entlasten wir junge Familien und Senioren
19.08.2025 PolitikStefan Thomann, Gemeindevizepräsident Lampenberg, SVP
Meine Familie fährt gerne Ski. Aus verschiedenen Gründen haben wir unsere Ski in der Vergangenheit immer gemietet: Wir mussten sie so jeweils nicht von A nach B transportieren und sie waren immer ...
Stefan Thomann, Gemeindevizepräsident Lampenberg, SVP
Meine Familie fährt gerne Ski. Aus verschiedenen Gründen haben wir unsere Ski in der Vergangenheit immer gemietet: Wir mussten sie so jeweils nicht von A nach B transportieren und sie waren immer bestens präpariert. Nun haben wir uns entschieden, unsere Ski zu kaufen. Nicht schlecht haben meine Frau und ich gestaunt, als wir Post von der Steuerverwaltung erhielten: Dadurch, dass wir unsere Ski besitzen und sie somit nicht mieten müssen, würden wir ein sogenanntes Naturaleinkommen erzielen. Dies würde uns im Verhältnis zu Skimietern besserstellen, was gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Bundesverfassung verstosse. In der Folge mussten wir auf unseren vier Paar Ski einen Eigenmietwert versteuern.
Dieser Fall ist natürlich fiktiv, er zeigt jedoch sehr schön die Absurdität der heutigen Eigenmietwertbesteuerung auf selbst genutztem Wohneigentum auf. Wie es Nationalrat Pierre-André Page (SVP, FR) einmal gesagt hat, müssen Wohneigentümer eine Steuer auf ein Einkommen bezahlen, das sie nicht haben, und für die Nutzung von etwas bezahlen, das sie bereits bezahlt haben und das bereits besteuert worden ist.
Man bedenke: Möchte ich Wohneigentum erwerben, muss ich sparen und bezahle, nachdem ich bereits Einkommens- steuer bezahlt habe, auf dem Ersparten bis zum Erwerb des Wohneigentums auch Vermögenssteuern. Vermögenssteuern bezahle ich ebenfalls nach dem Erwerb des Wohneigentums auf meiner Immobilie – dies in Ergänzung zu den (Eigenmietwert-) Steuern auf dem Einkommen, das ich gar nicht erzielt habe.
Verkaufe ich eines Tages meine Immobilie, schulde ich Grundstückgewinnund gegebenenfalls Handänderungssteuer. Die Grundstückgewinnsteuer ist übrigens nichts anderes als eine Kapitalgewinnsteuer, die ansonsten in der Schweiz für Private steuerfrei ist. (Ist das nun eine verfassungswidrige Benachteiligung des Wohneigentümers?) Diese Liste von Steuern ist eindrücklich, hier zu argumentieren, der Wohneigentümer sei privilegiert, ist demnach äusserst gewagt.
Wenn wir am 28. September den Eigenmietwert abschaffen, schaffen wir nicht bloss eine Steuer ab, die kein Mensch versteht, sondern auch Fehlanreize des heutigen Systems: Heute können die Hypothek vom steuerbaren Vermögen und der Hypothekarzins vom steuerbaren Einkom- men abgezogen werden. Der Dumme ist also der, welcher die Verschuldung auf seiner Liegenschaft im Laufe der Jahre reduziert, um so im Alter möglichst schuldenfrei und abgesichert wohnen zu können.
Für Ersterwerber von Wohneigentum ist ein zeitlich befristeter Schuldzinsabzug vorgesehen. Im ersten Jahr liegt dieser bei 10 000 Franken für ein verheiratetes Paar und reduziert sich linear auf null über zehn Jahre hinweg. Aufgrund dieses Ersterwerberabzugs werden auch Neuerwerber stark entlastet. Es sind diese Neuerwerber, die heute über viele Jahre Geld auf die Seite legen, statt es auszugeben, und dennoch regelmässig Mühe haben, sich Wohneigentum leisten zu können.
Also: Schaffen wir am 28. September den Eigenmietwert ab – und damit eine Steuer auf ein Einkommen, das gar nie erzielt wurde. Entlasten wir junge Familien sowie auch unsere älteren Mitbürger.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.