Eine Mutter aus dem Oberbaselbiet, die sich trotz gerichtlicher und behördlicher Anordnung weigerte, ihre beiden Kinder gegen Masern impfen zu lassen, muss wegen der Impfverweigerung bzw. Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 790 ...
Eine Mutter aus dem Oberbaselbiet, die sich trotz gerichtlicher und behördlicher Anordnung weigerte, ihre beiden Kinder gegen Masern impfen zu lassen, muss wegen der Impfverweigerung bzw. Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 790 Franken bezahlen. Dies berichtete gestern die «bz Basel». Der Fall hatte schweizweit für Aufsehen gesorgt. Er beschäftigte nicht nur das Bundesgericht, sondern führte im Herbst 2023 auch zu einer Demonstration vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Gelterkinden-Sissach in Sissach, an der Personen aus der ganzen Schweiz teilnahmen, darunter bekannte Corona- und Staatskritiker. vs.