Rösti nimmt Stellung zu Schneeberger-Fragen
vs. Die geplante Wildtierüberführung des Bundesamts für Strassen (Astra) bei Tenniken sorgte nicht nur in den betroffenen Gemeinden, sondern auch auf politischer Ebene für Diskussionsstoff. Die ...
Rösti nimmt Stellung zu Schneeberger-Fragen
vs. Die geplante Wildtierüberführung des Bundesamts für Strassen (Astra) bei Tenniken sorgte nicht nur in den betroffenen Gemeinden, sondern auch auf politischer Ebene für Diskussionsstoff. Die Thürner Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP) hat sich in der Fragestunde an den Bundesrat gewandt – insbesondere wegen der Kosten von 18,6 Millionen Franken, die mitten in die Debatte über ein bundesrätliches Sparpaket fallen.
Schneeberger wollte vom Bundesrat unter anderem wissen, wie der hohe Betrag begründet werde und ob nicht auch eine günstigere Variante möglich gewesen wäre. Sie stellte zudem die Frage, ob es in Zeiten angespannter Bundesfinanzen überhaupt verantwortbar sei, ein Projekt in dieser Grössenordnung voranzutreiben. Auch der Kostenanteil von Bund, Kanton und Gemeinde war Teil ihrer kritischen Fragen.
Bundesrat Albert Rösti (SVP) verwies in seiner Antwort zunächst auf die gesetzliche Pflicht: Das Astra sei gemäss dem Natur- und Heimatschutzgesetz sowie dem Jagdgesetz dazu verpflichtet, Wildtierkorridore wiederherzustellen, die durch den Bau einer Nationalstrasse unterbrochen wurden. Bei einer funktionierenden Wildtierquerung sei eine minimale Breite von 50 Metern notwendig – erst diese Dimension garantiere, dass Tiere die Überführung tatsächlich nutzen. In Tenniken komme hinzu, dass die Brücke nicht nur die Autobahn, sondern auch eine Kantonsstrasse überqueren müsse, was den Umfang weiter erhöhe.
Zur Frage nach Alternativen erklärte Rösti, dass das Projekt zusammen mit dem Kanton Baselland und Wildtierspezialisten detailliert geprüft worden sei. Die nun öffentlich aufgelegte Variante habe sich als jene mit der «grössten Akzeptanz» erwiesen. Für die Finanzierung betonte der Bundesrat, dass die gesamten Kosten aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds gedeckt würden. Es fliessen keine allgemeinen Bundesmittel, womit weder Kanton noch Gemeinde an den Baukosten beteiligt werden.