Die anthroposophisch geprägten Bauten entlang des Stichsträsschens «Auf der Höhe» in Arlesheim werden nicht unter Schutz gestellt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von zwei Privatpersonen abgewiesen. Die beiden Beschwerdeführerinnen hatten beim Baselbieter ...
Die anthroposophisch geprägten Bauten entlang des Stichsträsschens «Auf der Höhe» in Arlesheim werden nicht unter Schutz gestellt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von zwei Privatpersonen abgewiesen. Die beiden Beschwerdeführerinnen hatten beim Baselbieter Regierungsrat ein Gesuch eingereicht, damit Bauten und Anlagen sowie insbesondere das Haus Kaelin unter Schutz gestellt und in das Inventar der kantonalen Kulturdenkmäler aufgenommen werden. Verschiedene Bauten in Arlesheim führen die anthroposophischen Bauformen des Goetheanums in der Nachbargemeinde Dornach fort. Die Regierung trat auf das Ersuchen nicht ein, wie aus dem gestern publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. sda.