BUBENDORF
02.05.2025 BubendorfAufhebung Gräber
Gemäss Bestattungs- und Friedhofsreglement der Gemeinde Bubendorf sind die Ruhezeiten der Urnenwandgräber mit dem Bestattungsjahr 2009 (Ruhezeit von 15 Jahren) sowie die Ruhezeiten der Erdgräber und Urnenbodengräber mit dem Bestattungsjahr 2004 (Ruhezeit von 20 Jahren) abgelaufen. Die Aufhebung folgt am 2. Juni. Die Angehörigen wurden bereits von der Gemeindeverwaltung schriftlich informiert und darum gebeten, die Grabmale und Bepflanzungen bis spätestens Mittwoch, 28. Mai, zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist verfügt der Werkhof darüber. Ebenfalls werden die Beschriftungen der Jahre 2007 und 2008 beim Gemeinschaftsgrab (Ruhezeit von 15 Jahren) entfernt.
Erlebnistage Wildenstein
Das Amt für Wald und Wild beider Basel hat nach Vernehmlassung bei Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung der Erlebnistage im Naturschutzgebiet Wildenstein mit circa 500 Teilnehmenden vom Freitag, 9., bis Sonntag, 11. Mai, mit Auflagen erteilt. Dies gemäss Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald in den Gemeinden Bubendorf und Lampenberg.