Landratsvorlage zur Entlastung im Asylbereich
vs. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Übergangslösung zur finanziellen Entlastung der Gemeinden im Asylbereich ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Nun geht die Teilrevision des ...
Landratsvorlage zur Entlastung im Asylbereich
vs. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Übergangslösung zur finanziellen Entlastung der Gemeinden im Asylbereich ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Nun geht die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes an den Landrat. Inhaltliche Änderungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage nahm die Regierung nicht vor.
31 Gemeinden reichten eine eigene Stellungnahme ein und unterstützten die Vorlage. Die übrigen 55 Gemeinden schlossen sich laut Regierungsrat stillschweigend der ebenfalls zustimmenden Vernehmlassungsantwort des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) an. Auch die fünf eingegangenen Stellungnahmen von Parteien begrüssten die vorgeschlagene Lösung. Damit sei die Übergangsregelung insgesamt breit akzeptiert, hält der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Dienstag fest.
Mit der auf 2027 und 2028 befristeten Regelung will der Kanton einen Grossteil der Mindereinnahmen auffangen, die den Gemeinden durch das Entlastungspaket 2027 des Bundes entstehen. Der Bund verkürzt seine Beteiligung an den Sozialhilfekosten für Personen mit Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommene. Für die Baselbieter Gemeinden werden die Ausfälle auf 13,9 Millionen im Jahr 2027 und 24,1 Millionen 2028 geschätzt.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für die Übergangslösung ein Kostendach von 28,2 Millionen Franken. Davon sind 10,4 Millionen für 2027 und 17,8 Millionen Franken für 2028 vorgesehen. Die ergänzende Abgeltung betrifft Personen mit Schutzstatus S (Ukrainer) sowie vorläufig Aufgenommene mit einer Aufenthaltsdauer von fünf bis sieben Jahren. Dabei sollen sowohl die tatsächliche Belastung als auch die Aufgabenerfüllung der einzelnen Gemeinden berücksichtigt werden.
Zusätzlich verweist die Regierung auf die individuelle Prämienverbilligung für Personen, für die keine Bundesabgeltungen mehr fliessen. Zusammen mit dieser Entlastung soll die kantonale Beteiligung die zusätzlichen Belastungen der Gemeinden weitgehend auffangen.