Im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft erinnert der Kanton zudem an die seit April angepassten schweizweiten Brandschutzvorschriften im Nachgang zur Brandkatastrophe von Crans Montana. In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt weiterhin ein generelles Verbot für ...
Im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft erinnert der Kanton zudem an die seit April angepassten schweizweiten Brandschutzvorschriften im Nachgang zur Brandkatastrophe von Crans Montana. In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt weiterhin ein generelles Verbot für Feuerwerkskörper aller Kategorien. Damit sollen Risiken bei Public-Viewing-Anlässen und grösseren Menschenansammlungen reduziert werden.
Die Sicherheitsdirektion verweist darauf, dass detaillierte Informationen zu den Öffnungszeiten im Amtsblatt veröffentlicht worden sind. Hinweise zum Brandschutz finden sich auf der Website der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung.