BLKB soll nicht zur Regionalbank werden
17.09.2026 BaselbietFinanzkommission empfiehlt Initiative zur Ablehnung und setzt auf Gegenvorschlag der Regierung
Die Basellandschaftliche Kantonalbank soll stärker kontrolliert werden, aber eine breit aufgestellte Kantonalbank bleiben. Die Finanzkommission des Landrats lehnt deshalb die Initiative ...
Finanzkommission empfiehlt Initiative zur Ablehnung und setzt auf Gegenvorschlag der Regierung
Die Basellandschaftliche Kantonalbank soll stärker kontrolliert werden, aber eine breit aufgestellte Kantonalbank bleiben. Die Finanzkommission des Landrats lehnt deshalb die Initiative «BLKB – die Bank fürs Baselbiet» ab und stellt sich hinter den Gegenvorschlag der Regierung.
tho. Der Kern der Forderung klingt bereits im Namen an: Die Initiative «BLKB – die Bank fürs Baselbiet» will die Kantonalbank wieder stärker auf ihre Heimatregion ausrichten. Lanciert wurde das Volksbegehren im Umfeld der Turbulenzen um die BLKB-Tochter Radicant unter anderem von SVP-Präsident und Landrat Peter Riebli, «Mitte»-Landrat Dario Rigo oder den ehemaligen Landratsmitgliedern Stefan Degen (FDP) und Laura Grazioli (vormals Grüne).
Die Finanzkommission des Landrats will der Stossrichtung der Initiative nun nicht folgen. In ihrem soeben veröffentlichten Bericht empfiehlt sie das Begehren zur Ablehnung. Stattdessen unterstützt sie einstimmig mit 13:0 Stimmen den von der Regierung ausgearbeiteten direkten Gegenvorschlag.
In einigen Punkten unterstützt die Finanzkommission durchaus die Anliegen der Initianten: Auch sie will nach den Erfahrungen rund um die gescheiterte Digitalbank Radicant die Kontrolle über die BLKB stärken und Verantwortlichkeiten klarer regeln. Zu weit geht ihr jedoch der Versuch, das Geschäftsmodell der Bank stärker einzuengen.
Geschäftsfeld bleibt offen
Der wichtigste Unterschied betrifft deshalb die Frage, was für eine Bank die BLKB künftig sein soll. Die Initiative möchte ihren Geschäftskreis stark auf das Baselbiet und die nähere Region eingrenzen. Die Finanzkommission folgt dagegen der Regierung: Die BLKB soll weiterhin eine breit aufgestellte Bank bleiben und grundsätzlich alle banküblichen Geschäfte anbieten können.
Ihr Schwerpunkt soll zwar wie bisher in der Wirtschaftsregion Nordwestschweiz liegen, Geschäfte in der übrigen Schweiz und im Ausland bleiben nach dem Gegenvorschlag der Regierung jedoch möglich. Voraussetzung ist, dass daraus für den Kanton keine unverhältnismässigen Risiken entstehen.
Auch andere Forderungen der Initiative übernimmt der Gegenvorschlag – und nun auch die Finanzkommission – nicht. So soll der Bankrat weiterhin vom Regierungsrat gewählt werden. Die Initiative verlangt dagegen, dass der Landrat die Mitglieder auf Antrag der Regierung wählt. Nicht übernommen wird auch die verlangte feste Lohnobergrenze für die Geschäftsleitung. Die Initiative will deren Bruttolohn auf höchstens das Doppelte eines Regierungsratslohns begrenzen. Nach dem Gegenvorschlag soll stattdessen der Regierungsrat über die Eigentümerstrategie Vorgaben zur Vergütung machen. Abgangsentschädigungen sowie bestimmte Erfolgsprämien bei Firmenkäufen und -verkäufen sollen verboten werden. Ebenfalls nicht Eingang ins Gesetz findet die Forderung, wonach sich die BLKB bei politischen und gesellschaftspolitischen Fragen zurückhalten soll, wie das die Initiative verlangt.
Mehr Kontrolle
Mehr Kontrolle über die Bank sieht dagegen auch der Gegenvorschlag vor. So sollen die Führung des BLKB-Konzerns und die Steuerung von Tochtergesellschaften klarer gesetzlich geregelt werden. Zudem könnte der Regierungsrat die Revisionsstelle mit besonderen Prüfungen beauftragen.
Die Initiative möchte dem Landrat hier weiter gehende Möglichkeiten geben und ihm insbesondere das Recht einräumen, selber unabhängige Sonderuntersuchungen anzuordnen. Dies lehnt die Finanzkommission ab. Sie will sich selbst stattdessen ermöglichen, die Revisionsstelle anzuhören und den Regierungsrat zu zusätzlichen Prüfungen einzuladen.
Neu geregelt werden soll mit dem Gegenvorschlag der Regierung zudem die Staatsgarantie: Die BLKB soll dem Kanton künftig eine Entschädigung bezahlen, deren Höhe sich danach richtet, wie gross das vom Kanton übernommene Risiko ist. In einem Punkt ging der Finanzkommission sogar der Gegenvorschlag der Regierung zu weit: Sie strich mehrere vorgesehene Detailbestimmungen zur Oberaufsicht des Landrats wieder.
Als Nächstes entscheidet der Landrat. Folgt das Parlament seiner Finanzkommission, empfiehlt es den Stimmberechtigten, die Initiative abzulehnen und stattdessen den Gegenvorschlag der Regierung anzunehmen.
