Bier und Musik ja, Essen und Musik nein
23.10.2026 BaselbietRegierungsrat zur Vergabe von Swisslos-Geldern
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Bier und Rockmusik waren dem Kanton 6000 Franken wert, regionale Spezialitäten und musikalische Unterhaltung hingegen keinen Rappen: Das «Rock n’ Beer Festival» in Läufelfingen erhielt ...
Regierungsrat zur Vergabe von Swisslos-Geldern
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Bier und Rockmusik waren dem Kanton 6000 Franken wert, regionale Spezialitäten und musikalische Unterhaltung hingegen keinen Rappen: Das «Rock n’ Beer Festival» in Läufelfingen erhielt für seine Premiere im Juni 2025 einen Beitrag aus dem Swisslos-Fonds. Die «Lange Tafel» in Laufen, die im September desselben Jahres stattfand, ging hingegen leer aus. Weshalb das eine Fest unterstützt und das andere einen Korb erhalten hat, wollte «Mitte»-Landrat Marc Scherrer (Laufen) vom Regierungsrat wissen. Dieser legte seine Begründung in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort dar.
Den Ausschlag habe der jeweilige Schwerpunkt gegeben: Bei der «Langen Tafel» habe nach Einschätzung des Kantons der kulinarische und kommerzielle Charakter überwogen. Am Anlass im Rahmen der Baselbieter Genusswoche hätten 25 bis 30 Produzenten und Gastronomen regionale Spezialitäten angeboten. Das Musikprogramm sei lediglich von untergeordneter Bedeutung gewesen, weshalb das Gesuch abgelehnt worden sei.
Anders habe sich die Ausgangslage beim «Rock n’ Beer Festival» präsentiert: Dort sei die Musik als eigentlicher Veranstaltungszweck beurteilt worden. Die Auftritte von Baselbieter Bands wie «Shades of Purple» und «Fire Rose» sowie die Beteiligung der Musikschule Sissach hätten für eine Unterstützung gesprochen. Auch der Nachwuchswettbewerb habe jungen Musikerinnen und Musikern aus dem Kanton eine Plattform geboten.
Vergabepraxis wird überprüft
Scherrer hatte mit seiner Interpellation vom September 2025 grundsätzlich die Transparenz und Fairness bei der Verteilung der Swisslos-Gelder infrage gestellt. Er kritisierte, dass gewisse grosse oder wiederkehrende Projekte regelmässig hohe Beiträge erhielten, während kleinere, lokal verankerte Veranstaltungen teilweise leer ausgingen.
Der Regierungsrat widerspricht in seiner Antwort dem Vorwurf einer Benachteiligung. Sämtliche Gesuche würden unabhängig von Grösse und Bekanntheit nach denselben Kriterien geprüft. Seit einer Teilrevision der Verordnung im Sommer 2025 werde zudem der Bezug zum Baselbiet stärker gewichtet: Für ausserkantonale Projekte wird zusätzlich der Bezug zum Baselbiet gefordert; allein die Tatsache, dass das Projekt einer breiteren Bevölkerung des Kantons zugutekommt, reicht nicht mehr aus. Wiederkehrende Beiträge seien insbesondere bei Veranstaltungen mit wechselnden Programmen möglich.
Gleichzeitig kündigt die Regierung Anpassungen an. Die Sicherheitsdirektion und die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion hätten den Auftrag erhalten, die Vergabepraxis im Kulturbereich umfassend zu überprüfen und zu ergänzen. Zudem werde derzeit die Verordnung über den Swisslos-Fonds, die aus dem Jahr 2011 stammt, umfassend revidiert und den heutigen Anforderungen angepasst.
Zur Erkundigung Scherrers nach Swisslos-Geldern zugunsten der Berufsbildung stellt der Regierungsrat klar, dass es sich dabei um eine gesetzliche Aufgabe handle. Daher sei die finanzielle Unterstützung von Projekten in diesem Bereich mit Mitteln aus dem Swisslos-Fonds nur sehr eingeschränkt möglich. Hingegen würden Kulturprojekte im Geldspielgesetz ausdrücklich als förderfähiger Bereich genannt.
