Bevor der Umzug rollt, läuft die Kontrolle
24.02.2026 Fasnacht, SissachSeit diesem Jahr gibt es neue Sicherheitsvorschriften
Neue Vorschriften, wie etwa die vollständige Verkleidung von Traktoren und Wagen, waren für die Fasnachtsgruppen in diesem Jahr Pflicht. Andreas Rudin und Alain Grieder von der Fasnachtsgesellschaft Sissach (FGS) ...
Seit diesem Jahr gibt es neue Sicherheitsvorschriften
Neue Vorschriften, wie etwa die vollständige Verkleidung von Traktoren und Wagen, waren für die Fasnachtsgruppen in diesem Jahr Pflicht. Andreas Rudin und Alain Grieder von der Fasnachtsgesellschaft Sissach (FGS) überprüften die Einhaltung mit einem zwinkernden Adlerauge.
Bölcheeseli
Auf der Hauptstrasse neben der JRG beim Dorfeingang stehen am Sonntag vor dem Sissacher Fasnachtsumzug die beiden FGS-Mitglieder Andreas Rudin und Alain Grieder. Sie sind mit Startliste und Stift ausgerüstet, denn alle Fasnachtswagen gehen durch ihre Kontrolle.
Der erste Traktorfahrer steigt aus und gibt Rudin ein paar Papiere. Dieser sagt schon im Voraus: «Ich brauche nur die ‹Besibe›, die anderen Sachen interessieren mich nicht.» Zu den anderen Dingen gehören beispielsweise die Sonderbewilligung, die es den Fahrern erlaubt, von A nach B zu fahren, sowie Versicherungen. Für deren Kontrolle ist der Kanton zuständig.
Die Betriebssicherheitsbestätigung, kurz «Besibe», ist dieses Jahr für Fasnachtsgruppen Pflicht und ist für drei Jahre gültig. Sie bestätigt, dass der aktuelle Zustand des Wagens kontrolliert wurde. Was genau kontrolliert wurde, wusste bei unserem Augenschein jedoch niemand so richtig.
«Es gab Landmaschinenmechaniker, die aufgehört haben, zu kontrollieren, weil sie von der Motorfahrzeugkontrolle nicht darüber informiert wurden, was alles genau kontrolliert werden muss», sagt Rudin. «Wir haben ein Papier bekommen, in dem steht, was wir machen müssen. Aber wer die Kontrolle für die ‹Besibe› macht, mussten wir selbst herausfinden», ergänzt ein Fahrer, und Rudin fügt hinzu: «Für die Beamten ist es neu und es wäre hilfreich, wenn man eine Liste hätte, die zeigt, wer welche Kontrollen durchführt.» Laut Grieder sorgt die «Besibe» dafür, dass vier Räder nicht beliebig zusammengeschweisst und als Wagen genutzt werden können. Solche Fälle habe es früher häufiger gegeben, inzwischen seien sie deutlich zurückgegangen.
Wie jedes Jahr werden die Feuerlöscher kontrolliert. Diese müssen einen Inhalt von mindestens einem Kilo haben und von einer Fachperson überprüft werden, ob sie nicht abgelaufen sind. Wurde der Feuerlöscher neu gekauft, muss die Fasnachtsgruppe die Quittung vorweisen können. Ausserdem achten Rudin und Grieder darauf, dass die Fasnachtsgruppen keine Glaswaren und kein Konfetti aus dickem Edelpapier verwenden. Letzteres würde die Putzmaschine verstopfen.
Der nächste Wagen kommt. «Wo ist deine Telefonnummer?», fragt Rudin. «Ich habe sie bei mir, sie ist aber noch nicht angeklebt», tönt es zurück. Die FGS schreibt vor, dass an jedem Traktor die Nummer des Fahrers und die Startnummer gut sichtbar aufgeklebt sein müssen.
Kontrolle von Konfettikanonen
Was vielleicht dem einen oder anderen auffällt, ist die Verschalung, die Lücke zwischen Traktor und Wagen. Diese wurde mit einer elastischen und gut sichtbaren Stoffvorrichtung verkleidet, damit niemand in die Lücke gerät, aber der Traktor den Wagen trotzdem gut lenken kann. Weiter geben die neuen Sicherheitsvorschriften vor, dass Traktor und Wagen vollständig rundherum verkleidet sein müssen.
Auf die Frage, ob die FGS auch die Konfettikanonen überprüfe, sagt Grieder: «Dafür sind die Gruppen selbst verantwortlich.» Der Grund dafür ist, dass es sehr viele verschiedene Konfettikanonen gebe und sie schwer zu kontrollieren seien.
Manche nehmen die neuen Vorschriften mit Humor und die beiden «bösen» Kontrolleure nehmen die Sache locker. Doch die Meinung der Hopfestopfer aus Känerkinden mit ihrem Spruch auf dem Wagen ist eindeutig: «Besibe» i sägs ganz churz, isch der neu Beamtefurz. Mit Paragraphe düen sie chlotze, mir chönnte eifach darüberchotze.


