Der Rechtsdienst der Baselbieter Regierung und des Landrats hat die Berufsbildungsfonds-Initiative der Wirtschaftskammer für rechtsungültig erklärt. Die Regierung beantragt dem Parlament einen entsprechenden Beschluss, wie sie gestern in einer Mitteilung schreibt. Bei den ...
Der Rechtsdienst der Baselbieter Regierung und des Landrats hat die Berufsbildungsfonds-Initiative der Wirtschaftskammer für rechtsungültig erklärt. Die Regierung beantragt dem Parlament einen entsprechenden Beschluss, wie sie gestern in einer Mitteilung schreibt. Bei den Beiträgen, mit denen der Berufsbildungsfonds gefüllt werden soll, handelt es sich um eine Steuer, wie es in der Vorlage heisst. Eine Steuer könne nur auf Verfassungsebene eingeführt werden, nicht mittels einer Gesetzesinitiative. Damit verstosse diese gegen kantonales Recht. sda.