Bei Vereinsbeiträgen gilt neu eine Antragspflicht
06.11.2025 LausenLaut dem «Lausner Anzeiger» hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Verwaltung und des Gemeinderats, neue Richtlinien für Vereinsbeiträge ausgearbeitet. Für die Vereine ändert sich dabei nur etwas: Ab dem nächsten Jahr müssen sie für Vereinsbeiträge einen Antrag bei der Gemeinde stellen, wie Gemeindepräsident Peter Aerni auf Anfrage der «Volksstimme» erklärt. Bisher hatte die Gemeinde die Beiträge automatisch ausbezahlt. Dies führte vereinzelt zu Problemen. Etwa wenn ein Verein bereits aufgelöst war, die Gemeinde aber weiterhin Vereinsbeiträge auszahlte. Aerni: «Mit dieser Regelung haben die Vereine neu eine Holschuld.» vs.
