Behörden
07.05.2026 BRIEFEFehler sind menschlich, aber …
Zum Artikel «Kanton etwas weniger attraktiv» in der «Volksstimme» vom 30. April, Seite 7
Auch öffentliche Publikationen enthalten manchmal Fehler. Hier drei Beispiele (von vielen):
...Fehler sind menschlich, aber …
Zum Artikel «Kanton etwas weniger attraktiv» in der «Volksstimme» vom 30. April, Seite 7
Auch öffentliche Publikationen enthalten manchmal Fehler. Hier drei Beispiele (von vielen):
Erstens: In Paragraf 2 Absatz 1 ESchStV (Verordnung über die Erbschaftssteuer) wird der Begriff «Zustandswert» statt «Neuwert» von Gebäuden verwendet. Ich intervenierte beim Kanton und der Baukommission des Landrats. Antwort des Baudirektors: In der Praxis seien diese Begriffe wiederholt gerichtlich überprüft und als korrekt befunden worden. Den Fehler in der ESchStV hat der Regierungsrat bis heute nicht behoben. Die Baukommission würdigte mich nicht einmal einer Antwort.
Zweitens: Im Februar 2025 teilte der aus zehn Gemeinderäten und einer Landrätin bestehende Vorstand des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) wegen der «Rünenberger Gemeindeinitiative» auf seiner Website mit, dass «es generell rechtlich fraglich sei», ob Gemeinden zu beliebigen Themen eine Initiative starten dürfen. Nun macht aber die Verfassung keinen Unterschied, ob 1500 Stimmberechtigte oder 5 Gemeinden eine Initiative ergreifen. Sie schränkt den Themenbereich auch nicht ein. Ich forderte den VBLG auf, seine Meinung zu revidieren – vergeblich.
Drittens: Ich meldete der Steuerverwaltung, dass man mit der Wegleitung den Selbstbehalt der Krankheitskosten bei der Bundessteuer nicht ausrechnen kann. Antwort: «Nach Prüfung Ihres Anliegens möchten wir Ihnen jedoch mitteilen, dass wir der Ansicht sind, dass die betreffende Passage sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch der Praxis entspricht.»
Fehler zu machen, ist menschlich, aber die Weigerung, sie zu korrigieren, ist ein Indiz für ein Malaise: Viele Baselbieter Staatsdiener scheinen unbelehrbar zu sein. Gravierend wird es dann, wenn sie weiterhin, wie seit 18 Jahren, jedes Jahr circa 65 Millionen Franken Steuergelder verschleudern, obwohl die «Rünenberger Gemeindeinitiative» auf diesen Fehler hinweist. Kein Wunder wird das Baselbiet mit seinen mehr als 2 Milliarden Nettoschulden im kantonalen UBS-Wettbewerbsindikator 2025 nicht mehr unter «hoch» wettbewerbsfähig geführt.
Werner Zumbrunn, Muttenz
