Behördenversagen im Mordfall vor dem Lidl
23.10.2025 BöcktenKleinheim arbeitete ohne Bewilligung, sagt der «Beobachter»
vs. In Böckten kam es am 2. Dezember 2022 zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Jugendlichen. Der 17-jährige Marko Beliani* erstach den 18-jährigen Elyas Meierhofer* ...
Kleinheim arbeitete ohne Bewilligung, sagt der «Beobachter»
vs. In Böckten kam es am 2. Dezember 2022 zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Jugendlichen. Der 17-jährige Marko Beliani* erstach den 18-jährigen Elyas Meierhofer* vor dem Lidl in Böckten. Beide standen unter Betreuung des Kleinheims Arrivo-Bene im «Wolfloch» in Oltingen, einem Landwirtschaftsbetrieb, der Jugendliche mit besonderen Betreuungsbedürfnissen aufnimmt. Wie der «Beobachter» berichtet, war dem Heim bereits vor dem Vorfall die Betriebsbewilligung entzogen worden.
Die Jugendlichen stammten aus unterschiedlichen Kantonen. Elyas Meierhofer kam gemäss den Akten aus einem intakten Elternhaus, befand sich jedoch in einer «schwierigen Phase». Seine Eltern überzeugten ihn, ein sogenanntes Timeout auf einem Bauernhof zu absolvieren, das er nach Erreichen der Volljährigkeit verlängerte. Für ihn war die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Solothurn zuständig, für Marko Beliani die Jugendanwaltschaft Bern.
Gegen Marko Beliani lief zum Zeitpunkt des Heimeintritts ein Strafverfahren. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden galt er als potenziell fremdgefährdend und stand zuvor in psychiatrischer sowie strafrechtlicher Betreuung, wie der «Beobachter» schreibt. Gemäss den Akten hatte er «Verletzungs- und Tötungsfantasien, insbesondere mit Stichwaffen».
Die Platzierung im «Wolfloch» sei erfolgt, obwohl die Baselbieter Behörden dem Heim wegen Mängeln die Bewilligung entzogen hatten, so der «Beobachter». Laut der Zeitschrift war der Heimleiter Landwirt und arbeitete ohne sozialpädagogische Leitung. Eine Woche vor der Tat soll Marko Beliani den Heimleiter über «Whatsapp» gefragt haben, «ob er Elyas abstechen dürfe».
Die für die Jugendlichen zuständigen Behörden in den anderen Kantonen erklärten laut «Beobacher», sie seien über den Bewilligungsentzug nicht informiert gewesen. Wie es zu diesem Informationsversagen kam, lasse sich laut den Akten nicht mehr rekonstruieren.
Ein halbes Jahr nach der Tat untersagte das Kantonsgericht Basel-Landschaft laut der Zeitschrift auch dem Verein Arrivo-Bene mit Sitz im Aargau, der die Platzierungen in den «Wolfloch»-Betrieb vermittelt hatte, jede weitere Tätigkeit als Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege. Bereits das zuständige Departement sei zum Schluss gekommen, «dass der als unseriös einzustufende und wirtschaftliche Interessen verfolgende Verein Arrivo-Bene auf dem Hof Wolfloch – unter dem Deckmantel einer Pflegefamilie – ohne entsprechende behördliche Bewilligung eine verkappte sozialpädagogische Institution für hochauffällige Jugendliche betreibt», heisst es im Entscheid.
Die Eltern von Elyas Meierhofer fordern ein nationales Register für Heimbewilligungen. Der Heimleiter wollte gegenüber dem «Beobachter» keine Stellung nehmen.
*Die Namen der Betroffenen wurden geändert.
