Behörden stossen an ihre Grenzen
26.01.2024 Baselbiet, Politik, GesellschaftHohe Flüchtlingszahlen erschweren Arbeitsintegration
Bis Ende Jahr sollen doppelt so viele ukrainische Personen wie bisher einer Arbeit nachgehen. Eine Herkulesaufgabe für den Kanton und die Gemeinden, die in der Flüchtlingshilfe zu wenig breit aufgestellt sind.
...Hohe Flüchtlingszahlen erschweren Arbeitsintegration
Bis Ende Jahr sollen doppelt so viele ukrainische Personen wie bisher einer Arbeit nachgehen. Eine Herkulesaufgabe für den Kanton und die Gemeinden, die in der Flüchtlingshilfe zu wenig breit aufgestellt sind.
Janis Erne
Vor wenigen Wochen hat der Bundesrat erklärt, die Arbeitsintegration von aus der Ukraine geflüchteten Menschen bis Ende des laufenden Jahres auf 40 Prozent verdoppeln zu wollen. Bereits jetzt ist klar: Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sich Kantons- und Gemeindebehörden sputen. Gerade im Baselbiet, wo die Erwerbsquote bei Ukrainerinnen und Ukrainern Ende September bei lediglich knapp 17 Prozent lag (die «Volksstimme» berichtete).
Diese Quote zu erhöhen, ist kein einfaches Unterfangen. Zumal die staatliche Flüchtlingshilfe im Baselbiet nicht ausreichend breit aufgestellt ist, wie aus den Antworten des Regierungsrats auf Fragen von Roger Boerlin (SP, Muttenz) hervorgeht, welche dieser gestern im Landrat stellte. Demnach funktioniere die Integrationsförderung via Gemeinden «nur unzureichend». Der Regierungsrat bemängelt, dass diese die Pflicht zur Integration «sehr unterschiedlich» wahrnehmen würden. Insbesondere die Unterstützung fürs Lernen der Sprache variiert von Gemeinde zu Gemeinde stark: Erhalten ukrainische Personen mancherorts zwischen 1500 und 2500 Franken pro Jahr, sind es andernorts weniger als 150 Franken.
Mit Wirtschaft zusammenarbeiten
Aber nicht nur gewisse Gemeinden stossen offenbar an ihre Grenzen, auch der Kanton selbst, der die Gemeinden im Flüchtlingswesen finanziell und organisatorisch unterstützt. Hauptverantwortlich für die Integration von Geflüchteten beim Kanton ist das Zentrum Integrationsförderung (ZIF, vormals Assessmentcenter) mit Sitz in Pratteln. Es führt zum Beispiel Potenzialabklärungen durch und koordiniert sogenannte Jobcoachings. Seit Jahresbeginn ist das ZIF auch für die Begleitung von Ukrainerinnen und Ukrainern zuständig. Diesem Auftrag kann die Behörde wegen der generell hohen Flüchtlingszahlen und der damit verbundenen personellen Engpässe aber (noch) nicht wunschgemäss nachgehen, wie der Regierungsantwort zu entnehmen ist. Aus diesem Grund werde die Kooperation mit «externen Projektpartnern» geprüft; gemeint sind private Organisationen.
Der Regierungsrat nennt weitere mögliche Massnahmen, wie mehr Ukrainerinnen und Ukrainern zu einem Job verholfen werden kann. Dazu gehören eine engere Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitgeberverbänden sowie mehr Informationsangebote für Gemeinden und Unternehmen. Von alledem erhofft sich die Baselbieter Regierung, dass mehr Arbeitgeber ukrainische Personen anstellen oder dass sie sich zumindest bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Die RAV bringen nämlich Unternehmen mit ukrainischen Stellensuchenden zusammen. Ob diese Ideen reichen, um die Bundesrats-Quote zu erfüllen, bleibt abzuwarten.
