Gemeinde will Gewässerräume neu festlegen – im Dezember entscheiden die Einwohner
Die lokalen Bäche sollen in Arisdorf ihren Verlauf weniger frei wählen dürfen: Der Schutz der Minimalbreite der Gewässerräume soll verringert werden. An einer ...
Gemeinde will Gewässerräume neu festlegen – im Dezember entscheiden die Einwohner
Die lokalen Bäche sollen in Arisdorf ihren Verlauf weniger frei wählen dürfen: Der Schutz der Minimalbreite der Gewässerräume soll verringert werden. An einer Informationsveranstaltung wurde deutlich, dass die betroffenen Parzellen von den geplanten Neuerungen profitieren werden.
Willi Wenger
Die Gemeinde Arisdorf hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Gewässerräume entlang der vier Bachläufe im Dorf neu zu definieren. Ziel ist, wo möglich, den Gewässerraum zu verkleinern. Die Vorlage soll an der kommenden Gemeindeversammlung vom 11. Dezember dem Souverän vorgelegt und zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Heissen die Stimmberechtigten die Mutation gut, wird der Regierungsrat das Ganze zu genehmigen haben. Raumplaner Benedikt Sutter von der Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG (Arboldswil) führte dazu aus, dass bei einem «guten Verlauf» die Vorlage bis Mitte kommenden Jahres rechtsgültig werden dürfte.
Präsident Markus Miescher informierte die zahlreich erschienene Bevölkerung darüber, dass sich der Gemeinderat in den vergangenen Monaten intensiv mit den notwendigen zonenrechtlichen Fragestellungen befasst habe, «insbesondere mit der Mutation zur Ausscheidung des Gewässerraums», so Miescher.
Bundesvorgaben lockern
Der Grund für die Anpassungen seien der Arisdörferbach, das Gerimattbächli, der Bradlizbach und der Violenbach, bei denen zum Teil wiederkehrende Hochwasserprobleme bestehen würden. Allerdings sei der Bradlizbach zurzeit kein Thema. Miescher: «Da sich dieses Projekt noch in der Abklärungsphase befindet, wird es in der vorliegenden Mutation nicht berücksichtigt.»
Aktuell gelten in Arisdorf aufgrund bundesrechtlicher Übergangsbestimmungen teils erhebliche Einschränkungen entlang der Bäche, insbesondere durch einen mindestens 16 Meter breiten Gewässerraum, der nicht überbaut werden darf und der der natürlichen Entwicklung des Gewässers dienen soll. Dies soll sich nun ändern, die Bäche sollen teilweise nur noch bis zu einer Minimalbreite von 11 Metern geschützt werden.
«Allerdings nur dort, wo es fachlich und rechtlich vertretbar ist», sagte Raumplaner Benedikt Sutter. Er ergänzte, dass nach beschlossener Mutation bestehende Bauten in der Regel Bestandesschutz geniessen würden, auch bei notwendigen Umbauten oder Sanierungen. «Sie dürfen jedoch nicht in den Gewässerraum erweitert werden», präzisierte der Fachmann. Den Besucherinnen und Besuchern der Informationsveranstaltung wurde aufgezeigt, dass neue Bauten oder versiegelte Flächen in Gewässerräumen grundsätzlich nicht zulässig sind.
Die Wortmeldungen vonseiten der Besuchenden waren überschaubar. Diskutiert und Fragen gestellt wurde vielmehr am inoffiziellen Teil und im Rahmen eines Apéros. Die Fachpersonen und der Gemeinderat in corpore waren anwesend.
Gemeindepräsident Miescher, der sich gegenüber der «Volksstimme» zuversichtlich zum bevorstehenden Genehmigungsprozess äusserte, formulierte als Ziel den Schutz der Gewässer, der im Vordergrund stehe. «Das Beherrschen von Überschwemmungen ist eine weitere Vorgabe, die wir formuliert haben.» Seine wohl wichtigste Aussage, dass der Gemeinderat alles gemacht habe, was bei einer solchen Mutation möglich sei und dass alle betroffenen Grundeigentümer eine Verbesserung erfahren würden, wurde wohlwollend zur Kenntnis genommen.