Der Kanton Baselland will das gesamte Baugesuchsverfahren digitalisieren. Die Regierung hat dafür eine Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Gesetzesanpassung solle die rechtliche Grundlage für eine durchgängig elektronische ...
Der Kanton Baselland will das gesamte Baugesuchsverfahren digitalisieren. Die Regierung hat dafür eine Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Gesetzesanpassung solle die rechtliche Grundlage für eine durchgängig elektronische Verfahrensführung schaffen, teilte die Regierung gestern mit. Obwohl das Bauinspektorat heute bereits weitgehend digital arbeite und rund 70 Prozent der Gesuche elektronisch eingingen, seien weiterhin analoge Eingaben möglich. Dies führe zu Medienbrüchen, Doppelspurigkeiten und Intransparenz, heisst es. Künftig sollen alle Anträge obligatorisch über eine kantonale Onlineplattform erfolgen. Damit entfalle das Scannen von Papierunterlagen und die parallele Führung von Dossiers, was den administrativen Aufwand reduziere und die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten verbessere. Ab dem 1. Januar 2028 plant die Regierung, auch verwaltungsinterne Beschwerdeverfahren für Behörden verpflichtend elektronisch abzuwickeln. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. November. sda.