Auf das Jahr 2027 haben im Kanton Baselland 1776 ukrainische Flüchtlinge mit Schutzstatus S Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B. Dies teilte die Regierung gestern im Rahmen einer Interpellationsantwort mit. Die Bewilligung wird nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz erteilt. ...
Auf das Jahr 2027 haben im Kanton Baselland 1776 ukrainische Flüchtlinge mit Schutzstatus S Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B. Dies teilte die Regierung gestern im Rahmen einer Interpellationsantwort mit. Die Bewilligung wird nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz erteilt. Sie bleibt jedoch an den Fortbestand des Schutzstatus S gebunden und stellt kein dauerhaftes Bleiberecht dar, wie es in der Antwort auf eine Interpellation zum Schutzstatus S von Landrat Peter Riebli (SVP) heisst. Derzeit leben gemäss Regierungsantwort 2905 ukrainische Flüchtlinge im Baselbiet, davon 1702 weibliche und 1203 männliche Personen. sda.