Aus für die «Wählbarkeitsinitiative»
10.04.2026 BaselbietGemeinden ziehen ihr Anliegen nach Gegenwind aus Regierung und Landrat zurück
Nach der Ablehnung im Landrat wollen die zwölf Baselbieter Gemeinden ihre «Wählbarkeitsinitiative» nicht an die Urne bringen. Sie begraben damit die Idee, Personen mit ...
Gemeinden ziehen ihr Anliegen nach Gegenwind aus Regierung und Landrat zurück
Nach der Ablehnung im Landrat wollen die zwölf Baselbieter Gemeinden ihre «Wählbarkeitsinitiative» nicht an die Urne bringen. Sie begraben damit die Idee, Personen mit Niederlassungsbewilligung C in lokale Behörden wählen zu lassen.
Pascal Kamber
Die zwölf Baselbieter Gemeinden Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Häfelfingen, Känerkinden, Langenbruck, Lauwil, Oberdorf, Oltingen, Rünenberg, Zeglingen und Anwil verfolgten ein Ziel: Mit ihrer «Wählbarkeitsinitiative» wollten sie erreichen, dass auch Personen mit der Niederlassungsbewilligung C in kommunale Schulräte und Sozialhilfebehörden gewählt werden können. Dabei handelt es sich um Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltstatus in der Schweiz für ausländische Staatsangehörige. Beim Landrat stiess dieses Ansinnen auf wenig Begeisterung: An seiner Sitzung am 12. März empfahl der Landrat mit 48 zu 29 Stimmen bei einer Enthaltung die «Wählbarkeitsinitiative» zur Ablehnung.
Er folgte damit der Regierung und der vorberatenden Justiz- und Sicherheitskommission, die sich im Vorfeld der Debatte ebenfalls gegen eine Annahme der nicht formulierten Initiative ausgesprochen hatten. Sie argumentierten, die Initiative verletze die Einheit des Bürgerrechts: Ausländer könnten zwar in Ämter gewählt werden, hätten aber selbst kein Stimmrecht. Zudem monierten sie, dass die Initiative den Gemeinden überlassen würde, ob sie diese Möglichkeit schaffen oder nicht. Der Regierungsrat befürchtet deswegen einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen im Kanton. Die Gegner der Vorlage, grösstenteils aus dem bürgerlichen Lager, griffen diese Argumente auch im Landrat auf. Sie befürchten, mit der Initiative werde die «Büchse der Pandora» geöffnet und die politische Teilhabe von Ausländern schrittweise ausgeweitet.
Initianten bedauern Entscheid
Der Entscheid des Landrats hat weitreichende Folgen. Acht dieser zwölf Gemeinden haben sich dazu entschieden, die Initiative zurückzuziehen. Sie kommt somit nicht an die Urne, wie Vertreter der federführenden Gemeinde Anwil gestern in einem Schreiben verlauten liessen: «Wir nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass unser Anliegen mehrheitlich durch den Landrat abgelehnt wird. Wir haben unsere Gemeindeinitiative mit der Zielsetzung eingebracht, unser Milizwesen auf Gemeindeebene zukunftstauglicher gestalten zu können.»
Die Initianten betonen, dass sie nie die Absicht gehabt hätten, das Stimm- und Wahlrecht im Baselbiet grundlegend zu verändern. Vielmehr entstamme das Anliegen aus dem praktischen Alltag und basiere auf konkreten Erfahrungen. «Durch die Wählbarkeitsinitiative wollten wir den Pool an Kandidierenden für zwei Fachbehörden ausweiten, nachdem wir erfreut zur Kenntnis genommen haben, dass sich die Menschen gerne für ihre unmittelbare Gemeinschaft engagieren, sich aber nicht in jedem Fall einbürgern wollen», heisst es im Schreiben. Laut den Initianten hätte dies den Gemeinden mehr Spielraum auf ihrer föderalen Ebene gestattet.
Bei den Entscheiden von Regierungs- und Landrat handelt es sich nur um eine Empfehlung. So wäre es den zwölf Gemeinden freigestanden, ihr Anliegen trotzdem vor das Volk zu bringen. Diesen Weg wollen sie aber nicht einschlagen. Man wolle keine Steuergelder in eine Kampagne investieren, die vonseiten Regierungsrat und Gesetzgeber nicht unterstützt werde. «Offenbar sind wir mit diesem Anliegen zu progressiv unterwegs», mutmassen die Initianten. Weil die Initiative in allen zwölf Gemeinden von den Einwohnerversammlungen gutgeheissen wurde, mussten die Gemeinderäte über das weitere Vorgehen beraten. Acht Gemeinderäte, darunter auch jener aus Anwil, haben sich für einen Rückzug ausgesprochen. Diesen Beschluss reichen die Gemeinden nun bei der Landeskanzlei ein. Somit werden alle weiteren Massnahmen in Bezug auf die «Wählbarkeitsinitiative» eingestellt.
Im guten Glauben gehandelt
Einfach fällt dieser Schritt den Verantwortlichen nicht. Man habe «im guten Glauben» an die Variabilität als Verfassungsgrundsatz im Baselbiet und im Sinne der Selbstverwaltung der Gemeinden darauf vertraut, «dass uns der Kanton diesen Handlungsspielraum einräumt, zumal die Änderung keine Auswirkungen auf den Kanton gehabt hätte».
Ausserdem gehen die Initianten davon aus, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eigenständig entscheiden können, ob sie in einer Gemeinde mit passivem Wahlrecht für die Sozialhilfebehörde und den Schulrat leben wollen oder nicht. Schliesslich zeigten mehr als 600 Schweizer Gemeinden, dass dieser Spielraum für eine pragmatisch-konstruktive Lösung bereits bestehe.

