Rheinfelden | Reklamationen bei der Stadt wegen Freiern
An der Fledermausgasse in Rheinfelden wird seit einigen Wochen eine Wohnung an wechselnde Prostituierte vermietet. Anwohner stören sich an den Freiern, die sich in der Umgebung aufhalten.
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Rheinfelden | Reklamationen bei der Stadt wegen Freiern
An der Fledermausgasse in Rheinfelden wird seit einigen Wochen eine Wohnung an wechselnde Prostituierte vermietet. Anwohner stören sich an den Freiern, die sich in der Umgebung aufhalten.
Valentin Zumsteg
Die Fledermausgasse ist ein unaufälliges Strässchen in der Rheinfelder Altstadt, das parallel zur Kupfergasse verläuft und diese auf der Rückseite mit der Geissgasse verbindet. Seit einigen Wochen herrscht dort etwas mehr Betrieb, denn an der Fledermausgasse 2 werden Räumlichkeiten, die zuvor als Thai-Massagestudio genutzt wurden, an wechselnde Prostituierte vermietet. «Diskrete Wohnung für Massagen & Erotik. Eine Person alleine, Preis: 800 Franken pro Woche. Sehr zentrale Lage (Migros, Apotheke, Geschäfte, Restaurants, Bushaltestelle)», hiess es kürzlich auf einer einschlägigen Website.
Die Wohnung mag diskret sein, doch der Sexbetrieb blieb in der Nachbarschaft nicht unbemerkt. «Die Freier kommen die ganze Nacht bis vier Uhr in der Früh und suchen die richtige Tür», erzählt jemand aus der Nachbarschaft. Teilweise würden die Männer in der Gasse warten, bis sie an der Reihe sind. «Ich bin nicht prüde, aber das ist der falsche Standort für ein solches Angebot», sagt die Person, die nicht namentlich genannt werden möchte. Über die Festtage habe es eine einwöchige Pause gegeben, weil die Wohnung nicht besetzt war. «Jetzt läuft das Freier-Karussell munter weiter.»
Wie verschiedentlich beobachtet wurde, werden die Frauen jeweils von älteren Herren gebracht. Die Autos haben ausserkantonale Kennzeichen (ZG, BL, ZH, SH), wie jemand der «NFZ» schildert. Eines der Autos war angeschrieben, es scheint sich um ein Firmenfahrzeug einer Garage im Kanton Zug zu handeln.
Stadt prüft Zonenkonformität
«Der Puff an sich interessiert uns eigentlich gar nicht so sehr. Die sich so schnell entwickelnde Dynamik an diesem Standort hat uns allerdings verblüfft», heisst es aus der Nachbarschaft. «Ob es illegal ist oder gar mit Menschenhandel zu tun hat, müssen die Behörden und die Polizei untersuchen. Unser Einsatz gilt in erster Linie unserer schönen Gasse und den Anwohnerinnen und Anwohnern.»
Das Treiben ist der Stadt und der Polizei gemeldet worden. «Die Regionalpolizei und die Stadtverwaltung haben vor Weihnachten von diesem Angebot Kenntnis erhalten», erklärt Stadtschreiber Roger Erdin auf Anfrage. Prostitution ist in der Schweiz grundsätzlich legal. Das freiwillige Anbieten von Sexdienstleistungen wird als selbstständiges Betreiben eines Gewerbes erachtet. «Eine Bewilligungspflicht besteht im Kanton Aargau nicht. Es müssen jedoch alle gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden, namentlich jene des Arbeits- und Aufenthaltsrechts. Die Einhaltung dieser Vorschriften wurde im vorliegenden Fall durch die Polizei bereits überprüft», hält Erdin fest.
Weiter stelle sich die Frage, ob die Nutzung baurechtlich zulässig beziehungsweise zonenkonform ist. «Dies wird derzeit überprüft. Für die offensichtliche Nutzungsänderung ist ein Baugesuch erforderlich, das uns bisher nicht vorliegt», so Erdin. Die Stadt werde die Grundeigentümerschaft daher auffordern, für bauliche Anpassungen und die Nutzungsänderung ein Baugesuch einzureichen. So oder so: Die Anwohner hoffen, dass in ihrer Gasse bald wieder Ruhe einkehrt.
Diesen Artikel publizieren wir in Zusammenarbeit mit der «Neuen Fricktaler Zeitung».