Antennen-Entscheid zieht sich hin
24.01.2025 Bezirk Sissach, Gemeinden, Gesellschaft, Häfelfingen, Bezirk SissachHäfelfingen bleibt vorderhand eine mobilfunkfreie Zone. Eine Einsprache gegen das Baugesuch der Swisscom für eine Sendeanlage ist nach knapp zwei Jahren noch nicht behandelt, und das für den Funkmast vorgesehene Grundstück ist inzwischen umgezont worden.
...Häfelfingen bleibt vorderhand eine mobilfunkfreie Zone. Eine Einsprache gegen das Baugesuch der Swisscom für eine Sendeanlage ist nach knapp zwei Jahren noch nicht behandelt, und das für den Funkmast vorgesehene Grundstück ist inzwischen umgezont worden.
Christian Horisberger
Das Häfelfinger Plauschfussballturnier «Funkloch-Cup» braucht bis auf Weiteres keinen neuen Namen. Diese Woche hätte die Baurekurskommission Einsprachen gegen eine von der Swisscom geplante Mobilfunkanlage behandeln sollen. Da sich ein privater Einsprecher aber kurzfristig abmeldete, wurden die sechs weiteren beteiligten Parteien und Behörden ausgeladen und die Verhandlung vertagt. Damit bleibt Häfelfingen eines der letzten Mobilfunklöcher im Kanton.
Dies würde eine Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner zwar gerne ändern, wie eine Konsultativabstimmung vor längerer Zeit ergeben hatte, doch können sich viele Häfelfinger nicht mit dem von der Swisscom ins Auge gefassten Standort beim alten Schützenhaus anfreunden. Deshalb hatte neben einem privaten Einsprecher, dessen Landwirtschaftsbetrieb sich in der Nähe des Antennenstandorts befindet, auch die Einwohnergemeinde Einsprache erhoben: Mobilfunk ja, aber nicht so nahe beim Dorf.
Parzelle in neuer Zone
Ein anderer Prozess im Zusammenhang mit dem Antennenstandort beim alten Schützenhaus ist weiter fortgeschritten: die Umzonung des Grundstücks, auf dem die Mobilfunkanlage gebaut werden soll. Die Gemeindeversammlung hatte im vergangenen November einstimmig beschlossen, die Schützenhausparzelle, die sich seit mehr als 20 Jahren in Privatbesitz befindet, umzuzonen: von der Zone für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) mit Zweckbestimmung Schiessanlage in die Landwirtschaftszone.
Seit dem 9. Januar läuft die 30-tägige Planauflage, abschliessend muss die Umzonung vom Regierungsrat genehmigt werden. Für den Häfelfinger Gemeindepräsidenten Rainer Feldmeier handelt es sich bei der Umzonung um eine Formalität. Das zur OeWA-Zone gehörige Grundstück hätte gar nie an einen Privaten veräussert werden dürfen, sagt er. Mit der Umzonung hole man lediglich ein altes Versäumnis nach.
Für Grundeigentümer Christoph Buess spielte die Zonenzugehörigkeit der Parzelle nie eine Rolle. Er hatte das Grundstück mit dem Schützenhaus einst erworben, um darin Hilfsmaterial für die Kirschenernte im Gebäude unterzustellen. Anders für die Swisscom, denn die Hürden für den Erhalt einer Baubewilligung sind einer OeWA-Zone um einiges niedriger als in der Landwirtschaftszone. Nicht zuletzt deshalb dürfte sie sich an Buess gewandt haben.
Was bedeutet die Umzonung nun für das Antennenprojekt? Buess, der vor fünf Jahren sein Haus «an den Junior» weitergab und von Häfelfingen nach Läufelfingen zügelte, ist nach wie vor der Überzeugung, dass Häfelfingen Mobilfunk braucht: Passiere im Dorf ein Unfall, könne nicht per Handy der Arzt gerufen werden, sagt er. Deshalb halte er «mit Sicherheit» an der Vereinbarung fest, die er mit der Swisscom getroffen hat. Das Telekommunikationsunternehmen macht gegenüber der «Volksstimme» keine Angaben über sein weiteres Vorgehen: Die Sachlage werde geprüft, heisst es bei der Medienstelle der Swisscom knapp.
Zurück auf Feld 1?
Klar ist: Mobilfunkanlagen sind auch ausserhalb der Bauzone bewilligungsfähig. Laut Auskunft von Simon Rüttimann, Sprecher der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion, wäre nach einer Umzonung ein neues Baugesuch nicht zwingend notwendig, sofern die relevanten Daten, insbesondere das Standortdatenblatt mit allen technischen Angaben, gleich bleiben. Es müsste aber mit dem Hinweis «ausserhalb der Bauzone» ergänzt und auch so neu publiziert werden, mit der Möglichkeit zur Einsprache. Seitens Kanton wäre das Baugesuch neu zu beurteilen. So wäre auch ein Entscheid der BUD über die Standortgebundenheit der Anlage erforderlich.
Reinen Tisch könnte die Swisscom machen, wenn sie ihr angefochtenes Baugesuch zurückziehen und ein komplett neues Gesuch auf Grundlage der dannzumal geänderten Rechtslage einreichen würde. BUD-Sprecher Rüttimann: «Damit würden die hängigen Beschwerdeverfahren hinfällig.» Die Swisscom stünde damit wieder auf Feld 1 und der «Funkloch-Cup» trüge seinen Namen für einige weitere Austragungen des Turniers zu Recht.