Der Kanton Baselland fördert altersgerechte Umbauten von bestehendem Wohnraum, wie die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion mitteilt. Die Förderung des altersgerechten Wohnens sei Teil der Umsetzung des Gesetzes über die Wohnbauförderung, welches per 1. Januar in Kraft ...
Der Kanton Baselland fördert altersgerechte Umbauten von bestehendem Wohnraum, wie die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion mitteilt. Die Förderung des altersgerechten Wohnens sei Teil der Umsetzung des Gesetzes über die Wohnbauförderung, welches per 1. Januar in Kraft getreten ist. Menschen im AHV-Alter können durch Inkrafttreten des Gesetzes unter bestimmten Voraussetzungen bei altersgerechten Umbaumassnahmen ihres Wohneigentums unterstützt werden. Die Unterstützung umfasse einerseits Beratung zu altersgerechtem Wohnen und andererseits finanzielle Förderbeiträge durch den Kanton. Der Kanton Baselland hat die Organisation Procap mit entsprechenden Beratungen und der Vorprüfung von Förderbeiträgen beauftragt. vs.