Alle Urnenwahlen können nun still erfolgen
11.09.2026 BubendorfDer Souverän passt die Gemeindeordnung an
Die Gemeindeversammlung von Bubendorf hat der Teilrevision der Gemeindeordnung zugestimmt. Neu können alle Urnenwahlen still erfolgen, was bisher nur für die Wiederwahl des Gemeindepräsidiums galt. Auch angepasst wurden die ...
Der Souverän passt die Gemeindeordnung an
Die Gemeindeversammlung von Bubendorf hat der Teilrevision der Gemeindeordnung zugestimmt. Neu können alle Urnenwahlen still erfolgen, was bisher nur für die Wiederwahl des Gemeindepräsidiums galt. Auch angepasst wurden die Finanzkompetenzen des Gemeinderats.
Willi Wenger
Mit Ausnahme des Gemeindepräsidiums war die stille Wahl für Bubendörfer Behördenmitglieder bisher nicht vorgesehen. Dies hat die Gemeindeversammlung mit ihrer Zustimmung zur geänderten Gemeindeordnung nun geändert. Neu können sämtliche Ämter, für die bisher ausschliesslich die Urnenwahl vorgesehen war, auch still besetzt werden.
Gemeindepräsident Matthias Mundwiler hatte den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom Mittwoch den Entwurf der Teilrevision der Gemeindeordnung präsentiert. Diese hat der Gemeinderat bereits im Frühling 2022 thematisiert und nun den Stimmberechtigten vorgelegt. Mundwiler sagte, dass die Teilrevision «kein grosser Wurf», sondern grundsätzlicher Natur sei: «Wir haben ‹nur› einige redaktionelle Überarbeitungen und Präzisierungen vorgenommen sowie Begriffe aktualisiert», so der Gemeindepräsident.
2 Millionen statt 500 000 Franken
Ein weiterer Punkt der Teilrevision der Gemeindeordnung, die noch an der Urne bestätigt werden muss, ist die Anpassung der Finanzkompetenzen des Gemeinderats sowie die saubere Trennung von Erwerb und Veräusserung von Grundstücken und Immobilien. Mundwiler informierte die Gemeindeversammlung darüber, dass der Gemeinderat beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien neu über eine Finanzkompetenz in der Höhe von 2 Millionen Franken verfügen soll. Bisher lag der Wert bei 500 000 Franken.
Neu in die Gemeindeordnung aufgenommen wurde, dass der Gemeinderat für die Errichtung oder die Aufhebung von Baurechten zugunsten oder zulasten der Gemeinde neu über einen jährlichen Kapitalwert bis 300 000 Franken verfügen kann. Die Zustimmung erfolgte ohne Wortbegehren einstimmig. Die teilrevidierte Gemeindeordnung soll gemäss Mundwiler 15 bis 20 Jahre Bestand haben.
250 000 Franken für Strassenbelag
Die sich aktuell in einer Sanierungsphase befindliche Brühlstrasse erhält einen neuen Belag. Notwendig wird dieser, weil bei der Vergrösserung der Kanalisation, der Erneuerung der Wasserleitung sowie beim Ausbau der Strasse erhebliche Mängel beim Trottoirrand sowie beim eigentlichen Strassenbelag zum Vorschein kamen. Gemeinderat Thomas Noack machte dies mit eindrücklichen Bildern deutlich. Noack erklärte, dass zum Zeitpunkt der Projektierung das Erhaltungsmanagement keinen Bedarf für einen Belagsersatz und einen Ersatz der Trottoirränder aufgezeigt habe.
Gemeindekommissionspräsident Roger Furler ergänzte, dass es aus Sicht seiner Kommission sinnvoll sei, im Zuge der aktuellen Sanierung der Brühlstrasse die zusätzlichen Belagsarbeiten durchzuführen. Auch hier: Die Stimmberechtigten sagten einstimmig Ja zur Vorlage.
Die «Gmäini» verabschiedete schliesslich den Ende August zurückgetretenen Gemeinderat Patrick Liechti unter Applaus und verdankte seine Verdienste zugunsten der Einwohnergemeinde während der vergangenen zweieinhalb Jahre.
Der Präsident informierte über mehrere sich in Planung befindliche Projekte: über weitere Reglemente sowie die Zonenplanrevisionen Landschaft und Siedlung. Zudem erklärte er, dass sich die Sanierung des Dachs und der Gebäudehülle der Sappetenhalle in der Detailplanung befinde. Dort sollen im nächsten Sommer die Arbeiten aufgenommen werden.


