Abwasserstreit geht in die nächste Runde
07.05.2026 BaselbietNaturschutzkommission bekämpft Kantonspläne vor Gericht
Rückstände aus Haushalt und Wirtschaft sowie verschmutztes Regenwasser: Soll Abwasser auch in Zukunft in kleinen Dorf-Kläranlagen gereinigt oder direkt in grössere ARAs geleitet werden? Diese Frage ...
Naturschutzkommission bekämpft Kantonspläne vor Gericht
Rückstände aus Haushalt und Wirtschaft sowie verschmutztes Regenwasser: Soll Abwasser auch in Zukunft in kleinen Dorf-Kläranlagen gereinigt oder direkt in grössere ARAs geleitet werden? Diese Frage spaltet Expertinnen und Experten.
Janis Erne
Ein jahrelanger Streit um die Zukunft der Abwasserreinigung im Baselbiet erreicht seinen vorläufigen Höhepunkt: Am 20. Mai befasst sich das Kantonsgericht mit einer Einsprache der Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK) gegen den kantonalen Nutzungsplan. Die Kommission wehrt sich gegen die Pläne des Kantons, kleine Kläranlagen zu schliessen und die Abwasserreinigung in grossen Anlagen zu zentralisieren.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion um Vorsteher Isaac Reber (Grüne) strebt seit Jahren eine konsequente Zentralisierung an. Von ursprünglich 34 lokalen Abwasserreinigungsanlagen – viele davon befinden sich im Oberbaselbiet – wurden bereits 14 aufgehoben, weitere sollten folgen. Doch dem Kanton sind die Hände gebunden, solange das von der NLK angestrengte Gerichtsverfahren läuft.
Ziel der sogenannten Konzentrationsstrategie des Kantons ist es, die Abwasserreinigung technisch zu verbessern sowie effizienter und günstiger zu gestalten. Laut dem Amt für Industrielle Betriebe (AIB) stossen kleine Anlagen insbesondere bei der Reinigung von Mikroverunreinigungen wie Medikamenten- und Putzmittelrückständen sowie Nährstoffen an ihre Grenzen. Grosse Anlagen verfügen hingegen über modernere Verfahren und zusätzliche Reinigungsstufen. Parallel dazu setzt der Kanton verstärkt auf den Bau von Rückhaltebecken, um Abwasser bei Starkregen zwischenzuspeichern und die Anlagen zu entlasten.
Der Kanton geht davon aus, dass die Gewässerbelastung durch Medikamentenrückstände weiter zunimmt – unter anderem wegen der alternden Bevölkerung und der Ambulantisierung der Gesundheitsversorgung. Behandlungen erfolgen zunehmend ausserhalb von Spitälern, wodurch entsprechende Rückstände vermehrt vom Eigenheim ins Abwasser gelangen. Ein weiterer Vorteil grosser Anlagen liegt aus Sicht des Kantons in ihrer Stabilität: Belastungsspitzen – etwa durch Industrieabwässer – könnten besser abgefedert werden. «Industrielles Abwasser ist auf grossen Anlagen generell besser behandelbar», sagte der langjährige, kürzlich abgetretene AIB-Leiter Pascal Hubmann vor fünf Jahren zur «Volksstimme».
Auch wirtschaftliche Argumente sprechen laut Kanton für die Zentralisierung. Gemäss früheren Angaben des AIB kann die Reinigung eines Kubikmeters Abwasser in einer grossen Anlage (ARA) bis zu zehnmal günstiger sein als in einer kleinen. Verglichen wurden dabei die ARAs in Birsfelden und Titterten. Hinzu kommt der Klimawandel: Der Regierungsrat geht davon aus, dass Bäche künftig häufiger und länger wenig oder gar kein Wasser führen werden. Eine bessere Reinigung soll dabei helfen, die Qualität der Gewässer auch bei geringeren Wassermengen zu sichern.
Angst vor trockenen Bächen
Doch die Natur- und Landschaftsschutzkommission stellt sich entschieden gegen die Zentralisierung der ARAs. Die Kommission wird vom Regierungsrat gewählt und berät ihn. Zudem beurteilt sie Bauvorhaben und Projekte hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und kann juristisch dagegen vorgehen. Die NLK vereint Vertreter verschiedener Interessengruppen, darunter Naturschutz und Landwirtschaft. Im vergangenen März übernahm Edith Binggeli-Strub (Ramlinsburg) das Präsidium von der ehemaligen Grünen-Landrätin Regula Waldner aus Wenslingen.
Mit ihrer Einsprache gegen den im Jahr 2018 öffentlich aufgelegten kantonalen Nutzungsplan hat die NLK die Umsetzung der vom Landrat unterstützten ARA-Zentralisierung erheblich verzögert. Dies hat Folgen: Mehrere kleine Anlagen müssen weiterbetrieben und für Millionenbeträge notsaniert werden, obwohl sie ursprünglich bereits hätten stillgelegt werden sollen. So etwa die ARAs in Anwil, Oltingen, Titterten und Lampenberg, wie die «Volksstimme» im März 2022 berichtete.
Inhaltlich begründet die Naturund Landschaftsschutzkommission ihren Widerstand vor allem mit den Auswirkungen auf die Gewässer. Werden lokale Kläranlagen aufgehoben und die Abwässer stattdessen durch Leitungen in grössere Gemeinden in den Tälern transportiert, fehlt vielen Bächen Wasser. In einzelnen Fällen ist dieser Anteil sehr hoch: In Titterten stammen zeitweise bis zu neun von zehn Litern Wasser im Flüegrabenbach aus der Kläranlage. In geringerem Ausmass betroffen sind zum Beispiel auch die Ergolz und die Frenke. Die NLK verweist ebenfalls auf den Klimawandel: Dieser führe zu weniger Regen und häufigeren Trockenperioden.
Kommission fordert Gesamtsicht
Das Austrocknen von Bächen kann verschiedene negative Folgen haben. In einem früheren Meinungsbeitrag in der «Volksstimme» nannte die ehemalige NLK-Präsidentin Regula Waldner einige davon: Die Grundwasserversorgung könnte beeinträchtigt werden, die Biodiversität und Tierwelt leiden, und auch der Tourismus – etwa bei den Giessen-Wasserfällen im Raum Rünenberg/ Kilchberg – würde Einbussen erleiden. Zudem würde die kühlende Wirkung der Bäche in Zeiten steigender Temperaturen abnehmen. Hinzu kommt das Risiko von Umweltproblemen, da grosse Mengen Abwasser über weite Strecken gepumpt werden und Leitungen brechen können. Ausserdem begünstigten stehende Gewässer die Ausbreitung exotischer Insekten wie der Tigermücke.
Die NLK kritisiert seit Langem, dass die ARA-Strategie bisher zu stark aus technischer und finanzieller Sicht entwickelt worden sei. Eine umfassende Interessenabwägung unter Einbezug ökologischer Folgen fehle. Zudem fordert die Kommission eine gesamtheitliche Betrachtung aller Auswirkungen der Zentralisierung sowie eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Bereichen des Wasserhaushalts. Zum bevorstehenden Verfahren vor dem Kantonsgericht will sich die NLK nicht äussern, wie Präsidentin Edith Binggeli auf Anfrage schreibt.
Der Gerichtsfall hat eine wegweisende Bedeutung: Es geht um die Ausrichtung der Abwasserpolitik im Baselbiet. Ob das Kantonsgericht eine inhaltliche Beurteilung vornimmt, ist jedoch offen: Der Regierungsrat als Vorinstanz ist auf die Einsprache der NLK wegen «fehlender Legitimation» nicht eingetreten. Vermutlich wird das Kantonsgericht diesen Entscheid entweder bestätigen oder die Sache an den Regierungsrat zurückweisen.


