Abwasser-Dusche für die Regierung
21.05.2026 BaselbietKläranlagen-Schliessung muss ökologisch geprüft werden
Die Naturschutzkommission ist einspracheberechtigt: Die Folgen der Schliessung kleiner Kläranlagen müssen analysiert werden. Einstimmig weist das Kantonsgericht die Regierung nach acht Jahren an, ihre ...
Kläranlagen-Schliessung muss ökologisch geprüft werden
Die Naturschutzkommission ist einspracheberechtigt: Die Folgen der Schliessung kleiner Kläranlagen müssen analysiert werden. Einstimmig weist das Kantonsgericht die Regierung nach acht Jahren an, ihre entsprechenden Pläne zu überprüfen.
Peter Sennhauser
Grundsätzlich gehe es darum, ob es wichtiger ist, kleine Oberflächengewässer besser vor Verunreinigungen oder aber vor dem periodischen Austrocknen zu schützen
– so fasste Gerichtspräsident Pascal Leumann die Fragestellung zusammen. Diese wollte die Baselbieter Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK) geklärt haben, bevor der Kanton im Oberbaselbiet weitere Kläranlagen (Rünenberg, Kilchberg und Zeglingen) schliesst und deren Abwässer in Röhren nach Sissach in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Ergolz 1 leitet. Denn das, so die Kommission, habe gravierende Auswirkungen auf die kleinen Oberflächenfliessgewässer, in welche das geklärte Abwasser bisher eingeleitet wird (die «Volksstimme» berichtete mehrfach).
Deswegen hat sie vor sieben Jahren Beschwerde gegen die Pläne eingereicht und eine detaillierte Prüfung der ökologischen Konsequenzen verlangt. Die Regierung aber fand, die NLK, notabene eine staatliche Kommission, habe keine Legitimation zur Einsprache gegen die Abwasserstrategie – und trat nach einem jahrelangen Verfahren mit Replik und Duplik auf die Beschwerde offiziell nicht ein.
Kein «Spezialgesetz»
Das hat das Kantonsgericht gestern mit deutlichem Kopfschütteln gerügt. Einstimmig befanden die fünf Gerichtsmitglieder, es sei nicht nur das Recht, sondern explizit die Aufgabe der Kommission, derlei Einsprachen zu erheben, und sie sei dazu in Umweltfragen in umfassendem Masse berechtigt.
Das Argument der Regierung, es handle sich um ein «Spezialgesetz» im Rahmen der Raumplanung, aber im Raumplanungsgesetz (RPG) sei kein Beschwerderecht der NLK erwähnt, stiess beim Gericht auf Unverständnis: Die Regierung habe in Raumplanungsfragen in der Vergangenheit mehrfach Beschwerden der NLK entgegengenommen, konstatierte die Referentin, Richterin Ana Dettwiler. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb sie hier plötzlich nicht mehr einspracheberechtigt sein solle. Zumal das Natur- und Landschaftsschutzgesetz der Kommission ausdrücklich ein umfassendes Einspracherecht in «allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes» zuspricht. Einstimmig beschloss das Gericht deswegen, die Beschwerde gutzuheissen und die Einsprache an die Regierung zur Behandlung zurückzuweisen.
Das Gericht hätte zwar auch gleich über den Inhalt der Einsprache entscheiden können, sah davon aber ab: Die Problemstellung sei zu komplex, als dass man ihr in dieser Konstellation gerecht werden könnte.
Recht auf sorgfältige Prüfung
Anders gesagt: Das Gericht stimmt der Kommission zu, dass eine grundsätzliche Untersuchung und eine Einschätzung der Folgen für die Bäche die Voraussetzung für einen verantwortbaren Entscheid darstellen. Diese Beurteilung sollte aber weder im Gerichtssaal über den Leisten gebrochen, noch von der Regierung ohne Analyse vorgenommen werden. Die Interessenabwägung verdiene eine fachlich kompetente, umfassende Beurteilung.
Dazu kam eine zweite, überaus deutliche Kritik an der Regierung und namentlich an der Bau- und Umweltschutzdirektion. Denn die hatte nicht nur Nichteintreten beschlossen, sondern sei «in die Falle getappt» (Richter Markus Clausen), auch noch «eventualiter» – also für den Fall, dass doch auf das Anliegen eingetreten werden müsse – einige Argumente gegen die Umweltprüfung anzubringen.
Sie wäre besser beraten gewesen, das zu unterlassen, sagte Clausen: Nicht nur stelle sie mit den halbgaren Argumenten ihren Nichteintretens-Entscheid selber infrage, gab er zu verstehen; sie trügen auch noch nichts zur Klärung bei: Die Argumente seien «weder Fisch noch Vogel».
Namentlich die Aussage, Umweltfragen seien nicht Gegenstand der Nutzungsplanung, stiess auf Widerrede: Gerichtspräsident Leumann verwies auf die Vorlage für den Landratsbeschluss zur ARA-Schliessung. Sie mache Umweltfragen bereits zu einem bedeutenden Thema. Das zeige, dass die Interessenabwägung zwischen Nutzen und Schaden der ARA-Schliessung für die Gewässer ausreichend wichtig sei, um von der Regierung mit der von der Kommission geforderten Sorgfalt beurteilt zu werden.
Die fast vollzählig im Saal anwesende Kommission quittierte das Urteil mit Genugtuung, gemischt mit Frustration über die lange Wartezeit. «Dass wir nach acht Jahren jetzt erst an diesem Punkt hier ankommen, ist ein Trauerspiel», sagte ein Mitglied.
