Abgabe auf Bier und Zigaretten?
01.10.2026 BaselbietLandratskommission prüft neue Regelung
Mehr Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung: Darüber beraten die Gesundheitspolitiker des Landrats. Das Geld bringen könnte eine neue Abgabe auf Alkohol- und Nikotinprodukte. Wer dafür bezahlen müsste, ...
Landratskommission prüft neue Regelung
Mehr Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung: Darüber beraten die Gesundheitspolitiker des Landrats. Das Geld bringen könnte eine neue Abgabe auf Alkohol- und Nikotinprodukte. Wer dafür bezahlen müsste, ist allerdings noch offen.
Janis Erne
Der Kanton Baselland plant ab 2028 mit einer neuen Abgabe auf Alkoholund Nikotinprodukte. Das geht aus dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2027–2030 hervor, den der Regierungsrat vergangene Woche veröffentlicht hat. Die Einnahmen sollen demnach zweckgebunden in die Gesundheitsförderung und Suchtprävention fliessen. Der Kanton rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von rund 1 Million Franken pro Jahr: Die Erträge des Amts für Gesundheit aus Entgelten steigen von 750 000 Franken im Budget 2027 auf 1,75 Millionen Franken im Finanzplanjahr 2028.
Alles Weitere ist allerdings noch offen. So steht noch nicht fest, welche Produkte erfasst würden und wie hoch die Abgabe ausfallen würde. Auch ist unklar, wer sie letztlich bezahlen soll. Infrage kommen nach heutigem Kenntnisstand alle Beteiligten, sprich Hersteller, Verkäufer und Konsumenten. Auch wie die Abgabe rechtlich umgesetzt würde, ist noch offen. Nach Angaben der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) handelt es sich beim Eintrag im AFP zunächst um ein «Planungsziel». Die Idee einer Abgabe werde derzeit in der landrätlichen Gesundheitskommission besprochen, so die VGD zur «Volksstimme». Ob eine Abgabe auf Bier, Zigaretten und Co. eingeführt wird, ist also noch längst nicht entschieden.
Doch die Diskussionen laufen. Auslöser war ein politischer Vorstoss des Münchensteiner SVP-Landrats Stefan Meyer. Er hatte im April 2024 ein kantonales Gesundheitsförderungs- und Präventionskonzept verlangt. Der Regierungsrat legte dazu im August dieses Jahres einen Bericht vor. Darin argumentiert er, dass die bestehenden Präventionsmassnahmen finanziell und inhaltlich von der Strategie der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz abhängig seien. Eigene Schwerpunkte könnten nur gesetzt werden, wenn dafür kantonale Mittel zur Verfügung stünden, etwa durch eine Abgabe auf Alkohol- oder Nikotinprodukte. Was die Gesundheitskommission entscheidet, dürfte im Oktober oder November bekannt werden: Dann wird ihr Bericht zuhanden des Landrats erwartet.
Andere Kantone sind weiter
Alkoholbezogene Sonderabgaben gibt es bereits in mehreren Kantonen. In Bern bezahlen Betriebe mit einer Bewilligung zum Alkoholausschank oder -verkauf jährlich zwischen 100 und 3000 Franken. Das Geld fliesst in einen Fonds für Suchtprobleme. In Schaffhausen wird bei der Bewilligung von Ausschank- und Kleinhandelsbetrieben eine einmalige Alkoholabgabe von 200 bis 2000 Franken erhoben. Sie fliesst in einen Fonds für Suchtprophylaxe und Gesundheitsförderung. Beide Modelle setzen also bei Betrieben wie Restaurants, Bars, Kiosken, Tankstellen oder Lebensmittelgeschäften an. Ob die Baselbieter Gastronomie, die ohnehin unter Druck steht, eine ähnliche Regelung ohne Weiteres akzeptieren würde, ist fraglich.
Alkohol- und Tabakprodukte werden bereits auf nationaler Ebene besteuert. So erhebt der Bund unter anderem eine Bier-, Spirituosenund Tabaksteuer; auch E-Zigaretten werden teilweise über die Tabaksteuer erfasst. Ein Teil der Einnahmen aus der Spirituosensteuer fliesst bereits zweckgebunden an die Kantone: Der sogenannte Alkoholzehntel muss zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Alkoholismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch verwendet werden.
Auch das Baselbiet blieb nicht untätig: Schon früher wurde über Einschränkungen beim Alkoholverkauf diskutiert. Bei der Revision des Gastgewerbegesetzes im Jahr 2003 war etwa der Verkauf an Tankstellen und Kiosken umstritten. Der Landrat lehnte damals ein vollständiges Alkoholverkaufsverbot an diesen Verkaufsstellen ab. Spirituosen dürfen dort jedoch nicht verkauft werden, sondern nur Bier und Wein.
Die im Finanzplan eingetragene Abgabe würde ein neues Instrument darstellen – ob sie kommt und wie genau sie aussehen würde, muss die Politik entscheiden. Das Geschäft könnte im Winter in den Landrat kommen.

